Damit werden stärker als erwartet mit dem heute von der Bundesregierung verabschiedeten Gesetzentwurf zur „Änderung der Förderung von Biokraftstoffen“ die zukünftigen Anteile der Biokraftstoffe zur Verbesserung der Klimabilanz beschnitten.
Der Gesetzentwurf hat gegenüber dem im Dezember 2007 vorgelegten Achten Gesetz zur Änderung des Bundes-Imissionsschutzgesetzes (8. BImSchG) im Wesentlichen zwei Änderungen zum Ziel: Erstens soll die Gesamtquote bis 2014 aufgrund des Stops von E10 gesenkt werden. Zweitens soll ab 2015 die EU-Dekarbonisierungsstrategie national umgesetzt werden.
Mit der Dekarbonisierung ist eine Umstellung von der energetischen Biokraftstoffquote auf den tatsächlichen Klimaschutzbeitrag der eingesetzten Biokraftstoffe verbunden. Die neue Klimaschutzquote soll 3 Prozent ab 2015 und 7 Prozent ab 2020 betragen. Im 8. BImschG waren noch 5 Prozent für 2015 und 10 Prozent ab 2020 vorgesehen.
Bei einem zum besseren Vergleich unterstellten Netto-Klimaschutzbeitrag von 58 Prozent der eingesetzten Biokraftstoffe gegenüber fossilen Kraftstoffen müsste allerdings der energetische Anteil der Biokraftstoffe von 6,25 Prozent (Gesamtquote 2014) auf ca. 5 Prozent (bei 3 Prozent Klimaschutzquote 2015) zurückgehen. Daher vermindert der Gesetzentwurf die Perspektiven für die zukünftige Entwicklung der Biokraftstoffe. Korrekturen sind im anstehenden Gesetzgebungsverfahren oder bei der für Ende 2011 geplanten Überprüfung dringend erforderlich.
Für die Gesamtquote 2009 enthält der Gesetzentwurf gegenüber der ursprünglichen Ressortvorlage mit der Festsetzung auf 5,25 Prozent eine Verbesserung. Für die Folgejahre bis 2014 soll es bei 6,25 Prozent bleiben. Die Beimischung reicht allerdings bei weitem nicht zur Auslastung der in den letzten Jahren entstandenen nationalen Produktionskapazitäten von mehr als 4 Mio. t aus .
Quelle: www.presseecho.de