Die derzeitigen Regeln zum GVO-Anbau seien EU-rechtlich nicht einwandfrei, so Seehofer am Rande eines Treffens mit den übrigen europäischen Agrarministern. Vor dem Hintergrund, dass in diversen Mitgliedstaaten der Anbau von GVO verboten sei und in anderen nicht, plädiert der Minister über die Schaffung einer sicheren Rechtsgrundlage, auf deren Grundlage die Verantwortlichen in den EU-Ländern bis auf Ebene der Kommunen ein Anbauverbot verhängen könnten. Seehofer wollte sich jedoch nicht darauf festlegen, ob Deutschland dieses Verfahren dann auch übernehmen würde. Er wies aber darauf hin, dass speziell in Süddeutschland wegen der kleinen Flurparzellen keine Koexistenz möglich sei. In anderen Regionen Deutschlands seien die Parzellen dagegen so groß, dass es sogar eine Bewegung für GVO gebe.
Der Minister verdeutlichte darüber hinaus, dass die Zulassung von GVO zum Import und zur Verwendung als Futter- oder Lebensmittel wegen des Binnenmarkts weiterhin auf europäischer Ebene erteilt werden müsse. Seehofer wiederholte seine Forderung nach einem professionelleren, transparenteren und schnelleren Zulassungsverfahren. Zusammen mit der Schaffung von Toleranzschwellen für nicht in der Gemeinschaft zugelassenen GVO wäre dadurch eine Reduktion des Problems der asynchronen Zulassungen möglich. Eine Toleranzschwelle von 0,3 Prozent, so wie sie in der Brüsseler Generaldirektion Gesundheits- und Verbraucherschutz zwischenzeitlich diskutiert wurde, wird von Seehofer jedoch abgelehnt. Ein solcher Wert wäre seiner Ansicht nach auch für die Öffentlichkeit nicht akzeptabel.
Quelle: http://www.agrarheute.com