Zugleich soll damit das aktuelle hohe Schutzniveau der Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt bestehen bleiben. In den Schlachthäusern, Landwirtschaftsbetrieben und Molkereien der EU fallen jährlich mehr als 15 Millionen Tonnen tierische Nebenprodukte an. Der Vorschlag für eine geänderte Verordnung schafft klarere Regeln und einen allgemeinen Rahmen für die Sammlung, Verwendung und Entsorgung von tierischen Nebenprodukten. Zudem soll die Verwendung von Materialien tierischen Ursprungs für technische Zwecke erleichtert und klar werden, in welchen Fällen und in welchem Maße Umweltschutzvorschriften gelten.
Die vollständige Presseerklärung der Europäischen Kommission zu diesem Thema kann unter dem nachfolgenden Link im Internet nachgelesen werden und steht dort auch als Download-Datei zur Verfügung: