Die Bundesanstalt für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BLE) teilt mit, dass im Wege der öffentlichen Ausschreibung mit potentiellen Anbietern zunächst Rahmenverträge abgeschlossen werden (sogenannte 1. Stufe).
Nur Anbieter, die mit der BLE eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen haben, können Angebote für die konkreten Lieferaufträge abgeben (sogenannte 2. Stufe).
Dieses Verfahren wird bereits für den beasichtigten Kauf von bis zu 75.000 Tonnen Weizen ex-Ernte angewandt.
Die Ausschreibungsbekanntmachung zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung sind auf der Internetseite der BLE zu finden:
<link http: www.ble.de nn_417402 de ausschreibungstexte>Ausschreibungsbekanntmachung zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung