Aus diesem Grunde hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) ein Merkblatt für Vogelfutterhersteller erstellt. Im Auftrag des Verbraucherschutzministeriums wurde ein Merkblatt zur Verringerung der Verunreinigung von bestimmten Futtermitteln mit Samen von Ambrosia erstellt, das auch die Überwachungsbehörden der Bundesländer unterstützen. Es gibt den Herstellern konkrete Tipps, wie Ambrosiasamen in Vogelfutter minimiert werden können. Dies erfordere sachgerechte Kontrollen und Reinigungsschritte sowie eine gute Herstellungspraxis. Gereinigte Futtermittel dürfen laut BMELV entsprechend gekennzeichnet werden.
Die Maßnahme ist ein zentraler Baustein im Aktionsprogramm des Julius Kühn-Instituts in Braunschweig, das in den Aktionsplan gegen Allergien eingebunden ist. In Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen soll eine "Ambrosia-Epidemie" wie in anderen europäischen Ländern verhindert werden.
Das Merkblatt als pdf-Dokument