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Hessen:Ergebnisse der Futtermittelüberwachung

Deutscher Verband Tiernahrung e. V. (DVT)

Insgesamt 5.448 Analysen durchgeführt - Verbraucherschutzminister Wilhelm Dietzel stellte die Ergebnisse der Amtlichen Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung 2007 vor.

 

Hinsichtlich der Futtermittelüberwachung hat das zuständige Regierungspräsidium Gießen - Außenstelle Wetzlar - in 2007 das Register aller in der Futtermittelwirtschaft tätigen Betriebe weiter aufgebaut. Der Aufbau des Registers basiert auf einer EU-Futtermittelhygieneverordnung aus dem Jahre 2005. Mit diesem Register soll unter anderem die Rückverfolgbarkeit der Futtermittel und die Sicherheit der Futtermittel weiter verbessert werden. Insgesamt haben sich 12.531 Betriebe, davon 11.830 landwirtschaftliche Betriebe, bei der Behörde registrieren lassen.

Von den 701 registrierten gewerblichen Betrieben der Futtermittelwirtschaft wurden 159 (22,3 Prozent) kontrolliert. Bei der Auswahl der Betriebe zur Kontrolle wurde nach Risikogesichtspunkten vorgegangen. Herstellerbetriebe weisen laut Ministerium zum Beispiel ein höheres Risiko auf als Handelsbetriebe. Die wichtigsten Betriebe mit Futtermittelherstellung werden danach einmal oder sogar mehrmals im Jahr überprüft.

Neben den Betriebskontrollen wurden Proben von Futtermitteln gezogen und im Labor analysiert. Insgesamt wurden in 2007 genau 5.448 Analysen durchgeführt, damit wurden die im Rahmenplan vorgebenen Analysenzahlen für Hessen um 434 übertroffen. Entsprechend dem Auftrag, die Sicherheit der Futtermittel zu gewährleisten, wurde in Übereinstimmung mit dem nationalen Kontrollprogramm der Schwerpunkt der Untersuchungen auf die unerwünschten sowie verbotenen Stoffe gelegt. Die wertbestimmenden Inhaltsstoffe, wie Fett, Eiweiß und Kohlenhydrate werden nur noch nachrangig untersucht.

Es wurden keine Beanstandungen festgestellt, die die Sicherheit von Futtermitteln gefährdet hätten. Bei 288 Analysen wurden Abweichungen festgestellt. Davon sind 258 Abweichungen den wertgebenden Inhaltstoffen zuzuordnen. Es handelte sich folglich um Abweichungen von den deklarierten Gehalten und nicht um Unter- bzw. Überschreitungen von Grenzwerten. Bei den anderen Beanstandungen handelte es ich um Überschreitungen von Grenzwerten in geringem Umfang. In diesen Fällen wurden die Verfahren zur weiteren Verfolgung an die zuständigen Behörden anderer Bundesländer abgegeben beziehungsweise mit schriftlichen Verweisen, Verwarnungen und Ordnungswidrigkeiten geahndet.

Die Verwaltungsmaßnahmen bei Beanstandungen erfolgten fallbezogen. Insgesamt wurden 39 Hinweise und Belehrungen erteilt, sowie 8 Verwarnungen ausgesprochen. Außerdem wurden 28 Futtermittelunternehmen Auflagen erteilt, sowie 60 Verfahren an andere Bundesländer abgegeben. Insgesamt wurden 1.645 Euro Verwarngelder vereinnahmt.

Der vollständige Bericht kann im Internet unter abgerufen werden:

http://www.hmulv.hessen.de/irj/servlet/prt/portal/prtroot/slimp.CMReader/HMULV_15/HMULV_Internet/med/750/75070dcc-b1df-2b11-2668-4144e9169fcc,22222222-2222-2222-2222-222222222222.pdf

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