Ziel der Kommission ist es, die Gemeinsame Agrarpolitik zu modernisieren, zu vereinfachen und zu verschlanken und noch verbleibende Beschränkungen aufzuheben, damit Landwirte besser auf die steigende Nachfrage nach Lebensmitteln reagieren können. Durch den GAP-Gesundheitscheck sollen die Direktzahlungen noch weiter von der Produktion abgekoppelt werden, so dass die Landwirte in vollem Umfang auf Marktsignale reagieren können.
Im Kern stellt die EU-Kommission folgende Forderungen auf:
- Interventionsmechanismen: Die Instrumente zur Angebotssteuerung sollen sich nicht negativ auf die Möglichkeit der Landwirte auswirken, auf Marktsignale zu reagieren. Die Kommission schlägt daher vor, die Interventionsregelung für Hartweizen, Reis und Schweinefleisch abzuschaffen, die Intervention für Futtergetreide auf null festzusetzen und für Brotweizen, Butter und Magermilchpulver Ausschreibungsverfahren einzuführen.
- Abschaffung der Flächenstilllegung: Künftig sollen Landwirte in der pflanzlichen Erzeugung von der Pflicht befreit werden, 10 % ihrer Flächen stillzulegen, um so ihr Produktionspotenzial zu maximieren. Des Weiteren schlägt die Kommission vor, die Energiepflanzenregelung abzuschaffen.
- Auslaufen der Milchquotenregelung: Die Milchquotenregelung wird im April 2015 auslaufen. Um einen guten Übergang zu ermöglichen, schlägt die Kommission vor, die Quote über fünf Jahre von 2009/10 bis 2013/14 um jeweils 1 % aufzustocken.
- Entkoppelung der Stützungszahlungen: Bei der GAP-Reform 2003 wurden die direkten Beihilfen für die Landwirtschaft von der Produktion „entkoppelt“, d.h., die Zahlungen waren nicht mehr an die Produktion eines bestimmten Produkts gebunden. Einige Mitgliedstaaten haben sich damals dafür entschieden, bestimmte an die Produktion gekoppelte Zahlungen beizubehalten. Die Kommission schlägt nun vor, die noch verbleibenden gekoppelten Zahlungen abzuschaffen und in die Betriebsprämienregelung einzubeziehen.
- Weniger Mittel für Direktzahlungen, mehr Mittel für die Entwicklung des ländlichen Raums: Derzeit werden die Zahlungen für Landwirte, die direkte Beihilfen in Höhe von über 5. 000 EUR jährlich erhalten, um 5 % gekürzt, und der betreffende Betrag wird in den Haushalt für die Entwicklung des ländlichen Raums eingestellt. Die Kommission schlägt vor, diese Modulation bis 2012 auf 13 % anzuheben. Größere Betriebe müssten höhere Abschläge hinnehmen (zusätzliche 3 % für Betriebe, die mehr als 100. 000 EUR pro Jahr erhalten, zusätzliche 6 % für Betriebe mit über 200. 000 EUR pro Jahr und zusätzliche 9 % für Betriebe mit mehr als 300. 000 EUR pro Jahr. Diese Mittel könnten dann von den Mitgliedstaaten für die Aufstockung von Programmen in den Bereichen Klimawandel, erneuerbare Energien, Wasserbewirtschaftung und Erhaltung der biologischen Vielfalt verwendet werden.
Vor allem die Forderung der EU-Kommission, größere Betriebe mit stärkeren Abzügen zu bedenken, führt zu Protesten von bundesdeutscher Seite, wo mit Blick auf die Großbetriebe in Ostdeutschland eine zu starke, einseitige finanzielle Belastung befürchtet wird.
Der vollständige Verordnungsvorschlag (Umfang: 167 Seiten) kann unter der nachfolgenden Internetadresse eingesehen werden bzw. steht als PDF-Downloaddatei zur Verfügung:
http://ec.europa.eu/agriculture/healthcheck/prop_de.pdf