Der Vorschlag ist eine gute Grundlage, um die Anforderungen von Tierhaltern und Futtermittelunternehmen an das Futtermittelrecht auf eine moderne Basis zu stellen. Außerdem wird ein fairer Ausgleich teils unterschiedlicher Interessen ermöglicht.
Die neue Verordnung soll künftig EU-einheitlich die Informationsvermittlung über Art, Eignung, Eigenschaften und Inhalt von Futtermitteln regeln. Dabei wird der landwirtschaftliche Tierhalter als informierter Fachmann gesehen. Eine Rolle, die den heutigen Verhältnissen sehr viel besser gerecht wird als das alte richtlinienbasierte Futtermittelrecht. Dies wird insbesondere darin deutlich, dass den von der Wirtschaft selbst zu entwickelnden Leitlinien wesentlich größere Bedeutung eingeräumt wird als bisher.
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