Dieses Gesamtziel wurde in verbindliche nationale Ziele für die Mitgliedstaaten übersetzt. Für Deutschland sind die entsprechenden Anforderungen mit den Nachhaltigkeits-Verordnungen für Strom und Biomasse bereits umgesetzt. Die Getreide- und Ölsaatenbranche ist in dem Moment betroffen, in dem Rohstoffe in die Bioenergieschiene vermarktet werden.
Die nun veröffentlichten Anforderungen beziehen sich auf Nachhaltigkeitskriterien für Biokraftstoffe und auf Maßnahmen, die sicherstellen sollen, dass nur nachhaltig hergestellte Biokraftstoffe verwendet werden:
- Zertifizierung für nachhaltige Biokraftstoffe: Unternehmen und Organisationen werden aufgefordert, „freiwillige Regelungen“ für die Zertifizierung der Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen einzuführen. Einbezogen wird die gesamte Herstellungskette vom Landwirt bis zum Kraftstofflieferanten. In der Mitteilung werden Standards festgelegt, wonach diese Prüfung zuverlässig und betrugssicher sein muss.
- Schutz unberührter Natur: Biokraftstoffe dürfen nicht aus Rohstoffen hergestellt werden sollten, die aus tropischen Wäldern oder von vor kurzem entwaldeten Flächen, entwässerten Torfmooren, Feuchtgebieten oder Flächen mit großer biologischer Vielfalt stammen. Auch bewirtschaftetes Grünland soll eigentlich nicht zur Erzeugung von Biokraftstoffen genutzt werden. Ausnahmen sind jedoch möglich, falls gezeigt werden kann, dass die Rohstoffernte zum Erhalt des Grünlandstatus nötig ist. Gülle kann als landwirtschaftlicher Reststoff doppelt auf das Emissionsminderungsziel angerechnet werden.
- Nur Biokraftstoffe mit hoher Treibhausgasreduktion sollen gefördert werden und können auf die Reduktionsziele angerechnet werden. Biokraftstoffe müssen eine Treibhausgaseinsparung von mindestens 35 % gegenüber fossilen Kraftstoffen erreichen. Dieser Prozentsatz steigt 2017 auf 50 % und 2018 für Biokraftstoffe aus neuen Anlagen auf 60 %.
Die Anforderungen sind im Detail auf der Website der Kommission zu finden.