Darauf verwies die QS-Gesellschaft in der vergangenen Woche. Bei der Herstellung von Misch- und Einzelfuttermitteln könnten bereits nach dem belgischen GMP-Standard und dem niederländischen GMP-B1-Standard der Productschap Tierfutter (PDV) zertifizierte Futtermittelhersteller ohne Durchführung eines zusätzlichen QS-Audits am QS-System teilnehmen.
Gleichzeitig erfüllen QS-Misch- und QS-Einzelfuttermittelhersteller - unter der Voraussetzung eines jährlichen QS-Audits - die Anforderungen anderer internationaler Standardgeber. Darüber hinaus erkennt QS diverse andere Zertifikate, beispielsweise für den Handel, den Transport und die Lagerung beziehungsweise den Umschlag an, erklärte die QS-GmbH. Wie die gegenseitige Auditanerkennung genutzt werden könne und welche Fremdzertifikate darüber hinaus QS auf der Stufe Futtermittelwirtschaft akzeptiere, können Interessenten in der Arbeitshilfe zum Leitfaden Futtermittelwirtschaft unter dem Stichwort "Handbücher" auf der QS-Homepage finden: