Folgende Hauptpunkte gelten seit Beginn des Jahres:
- unangekündigte Audits: Ab 01.01.2013 werden über QS auf allen Stufen der Systemkette Fleisch und Fleischwaren (damit auch bei den Futtermittelherstellern) unangekündigte Audits als fester Bestandteil der Prüfsystematik eingeführt. Diese können als unangekündigtes Systemaudits oder als unangekündigtes Spotaudit zwischen zwei angekündigten Systemaudits erfolgen.
- VVVO-Nummer: Bei Lieferungen von losen Mischfuttermitteln an den Landwirt ist die Viehverkehrs-Verordnungs-Nummer (VVVO) in den Warenbegleitpapieren der Lieferanten (Hersteller und Händler) verpflichtend anzugeben. Diese Nummer muss von der Produktion bis an den Bestimmungsort weitergegeben werden. Diese Verpflichtung trägt dazu bei, die Warenzuordnung und Rückverfolgung im Ereignis- oder Krisenfall zu erleichtern.
- Mit der Revision der QS-Leitfäden 2013 wurden auch die Kennzeichnungsregeln für Futtermittel vereinfacht: Bei Sackware/verpackter Ware muss das QS-Prüfzeichen künftig nicht mehr zwingend auf dem Sackanhänger aufgebracht sein, sofern die Kennzeichnung als QS-Ware in den Warenbegleitpapieren erfolgt.
Der „Leitfaden Futtermittelwirtschaft“ von QS gibt detailliert Auskünfte, was sich geändert hat und was darüber hinaus bereits an Regelungen und Vorgaben bestehen.
Mehr Infos auf: <link http: www.q-s.de futtermittelwirtschaft.html>www.q-s.de/futtermittelwirtschaft.html