Darauf weist die Deutsche Landwirtschaftsgesellschaft (DLG) in einer gestern erschienenen Pressemitteilung hin.
Seit acht Jahren stellt die Positivliste in der Landwirtschaft und der gesamten Futtermittelwirtschaft eine anerkannte Sammlung von Rohstoffen dar. Die Positivliste definiert einheitliche Standards für die Beschreibung und die Qualität von Futtermitteln. Jedes gelistete Produkt wird einer Qualitäts- und Risikobewertung unterzogen, bevor es in die Liste aufgenommen wird. Somit trägt das Instrument der Positivliste entscheidend zu mehr Transparenz und Sicherheit innerhalb der Lebensmittelkette bei. Die Positivliste für Einzelfuttermittel ist im Prüfzeichen "Qualität und Sicherheit" (QS) Grundlage der Kriterien. Landwirte und Mischfutterunternehmen im QS-System dürfen nur solche Futtermittel einsetzen, die in der Positivliste gelistet sind. Über diesen Weg hat sich die Liste in der Praxis seit Jahren fest etabliert.
Neben der Neuaufnahme weiterer Einzelfuttermittel erfolgten bei der Überarbeitung Präzisierungen bei bereits gelisteten Produkten. Ab Dezember 2008 wird auch eine englische Fassung der Positivliste zur Verfügung stehen. Die nunmehr aktualisierte Fassung enthält 336 Einzelfuttermittel und steht im Internet zum kostenlosen Download zur Verfügung:
www.futtermittel.net/pdf/positivliste_7.pdf