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Sperr- und Kontrollzonen in NRW

Deutscher Verband Tiernahrung e. V. (DVT)

Betroffen sind die Bereiche Kleve, Emmerich und Hamminkeln - Der neue Virustyp der Blauzungenkrankheit führt zu Vorsorgeentscheidungen und Beschränkungen in Nordrhein-Westfalen.

Nachdem in vier landwirtschaftlichen Betrieben vom Blauzungenvirus Typ 6 (BTV6) befallene Tiere festgestellt wurden, hat das niederländische Landwirtschaftsministerium Sperr- und Kontrollzonen für den Handel mit Tieren eingerichtet. Von der 20 Kilometer großen Sperrzone betroffen sind landwirtschaftliche Betriebe im näheren Umkreis von Gronau. Bis auf Weiteres sind hier Transporte von Rindern, Schafen oder Ziegen nur mit besonders strengen Auflagen erlaubt.

Eine Kontroll- und Beobachtungszone reicht weit ins Münsterland hinein und betrifft auch am Niederrhein die Bereiche Kleve, Emmerich und Hamminkeln. Insgesamt umfasst diese Zone einen Bereich von 150 Kilometern, ausgehend von den betroffenen niederländischen Betrieben. Innerhalb und außerhalb der Beobachtungszone sind Transporte nur dann möglich, wenn die Tiere zuvor auf klinische Unauffälligkeit untersucht wurden. Die entsprechenden Bereiche wurden durch das nordrhein-westfälische Umweltministerium in Absprache mit den Kreisbehörden und dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) festgelegt. Die Regelungen wurden mit Niedersachsen und dem Bund abgestimmt. Auch die Tiergesundheitsbehörden der EU wurden informiert.

Nähere Informationen sind über das nordrhein-westfälische Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) zu erfahren:
Informationen zu Kontroll- und Beobachtungszonen in Nordrhein-Westfalen zum BTV6-Virus 

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