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Nachgefragt: Stimmt es, der Bauer weiß nicht, was er an seine Tiere verfüttert?! Nein.

Deutscher Verband Tiernahrung e. V. (DVT)

Oft liest und hört man in der Presse, dass die Landwirte gar nicht wüssten, was alles in ihrem eingekauften Futter enthalten sei. Aber das stimmt nicht! Denn Futtermittel sind mit all ihren Bestandteilen umfangreicher zu beschriften als Lebensmittel.

Dies setzt das LFGB (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch) und eine EU-Verordnung fest. Bei loser Ware geschieht dies über den Lieferschein, bei verpackter Ware befinden sich die Informationen direkt auf der Packung.

Doch was steht da nun genau drauf?
Die Kennzeichnung von Futter – ob Einzelfuttermittel, Mineralfutter, andere Ergänzungsfutter oder Alleinfutter – ist ein wesentlicher Bestandteil der Information an den Landwirt. Es stehen folgende Informationen auf der Kennzeichnung (Deklaration):

Zusammensetzung
Die Zusammensetzung der Mischfutter ist verbindlich mindestens in absteigender Reihenfolge ohne Angabe der Mengen bzw. der prozentualen Anteile zu kennzeichnen. Gleichzeitig ist die Angabe der prozentualen Gehalte aber als freiwillige Angabe bei allen Mischfuttern erlaubt und kann vom Hersteller offen gelegt werden. Sie muss – in bestimmten Grenzen – offen gelegt werden, wenn bestimmte Bestandteile besonders hervorgehoben werden oder wenn ein Tierhalter dies wünscht und der Anspruch auf Schutz des Know-hows nicht massiv beeinträchtigt wird.

Inhaltsstoffe
Eine gesetzlich vorgeschriebene prozentuale Angabe von Nährstoffen ist hierunter zu finden. Dies ist für den Landwirt besonders wichtig, um genau zu wissen, wie viel Rohprotein (Eiweiß), Rohfett, Rohfaser, Rohasche oder auch Mineralstoffe wie Calcium, Phosphor, Natrium er an seine Tiere verfüttert – vor allem, wenn dies eine Ergänzung zu seinem selbst herstellten Futter, wie Getreide oder Mais, ist. Besonders wichtig ist auch die Angabe des Energiegehaltes (in MJ je kg). Die Hersteller geben die Energie in der Regel freiwillig auf der Deklaration an, da sich darauf die gesamte Fütterung und Rationsgestaltung stützt.

Zusatzstoffe
Alle im Futter enthaltenen Zusatzstoffe, für die ein Höchstgehalt festgesetzt ist, werden mit ihrer Menge je kg aufgelistet. Dies sind fast alle Spurenelemente, Aminosäuren, Enzyme, Mikroorganismen etc. Für Vitamine werden sehr viele Mengenangaben von den Herstellern freiwillig gemacht.

Fütterungshinweis
Neben diesen Inhaltsangaben gibt der Futterhersteller seinem Landwirt auch noch eine kurze Beschreibung, wofür dieses Futter verwendet wird. Dies enthält also den Hinweis, ob es z. B. ein Futter ist, mit dem die Tiere allein gefüttert werden können (sog. Alleinfutter), oder ob es eine Ergänzung zu dem Grundfutter ist. Bei Ergänzungsfutter muss außerdem verbindlich eine tägliche Höchstmenge oder ein maximaler Rationsanteil angegeben werden, damit z. B. die Aufnahme von Zusatzstoffen nicht über die zulässigen Höchstgrenzen hinausgeht.

Dazu müssen maßgebliche Einzelheiten zur Rückverfolgbarkeit der Futtermittel im Falle einer Beanstandung (wie z. B. Bezugsnummer der Partie, Anerkennungs-Nr., QS-ID und Adresse) angeben sein.

Freiwillige Angaben
All die oben genannten Angaben geben das Mindestmaß  an verbindlicher Kennzeichnung an. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit z. B. Parameter wie nutzbares Rohprotein am Darm, verdauliche Aminosäuren und vieles mehr freiwillig anzugeben. In jedem Fall handelt es sich dabei ebenfalls um wissenschaftlich überprüfbare, objektive Angaben. Auch diese unterliegen wie die Pflichtangaben zum Schutz der Futterkäufer der amtlichen Futtermittelkontrolle.

Bild: Beispiel einer Futtermittelkennzeichnung

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