Skip to main content
Suche DVT-intern

Nachgefragt: Aufweichung der Nulltoleranz bei Gentechnik? Nein.

Deutscher Verband Tiernahrung e. V. (DVT)

Der Themenkomplex um Gentechnik und gentechnisch veränderte Organismen (GVO) ist groß und für viele unübersichtlich. Wichtig ist, hierbei genau zu unterscheiden:

Auf Ebene der Politik, den Medien und Verbrauchern existieren Abstimmungen, Meinungsaustausch und Veröffentlichungen einerseits

  • zum Import von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) und andererseits
  • zum Anbau gentechnisch veränderter Sorten.

Für die Futtermittelindustrie ist hierbei der Import besonders von Bedeutung.

Bei der aktuellen Diskussion um Grenzwerte für GVO, die in der EU noch keine Zulassung haben (siehe auch DVT-Pressemitteilung vom 22.02.2011), geht es vorrangig um die Regelung und Beurteilung von anzuwendenden Analyse- und Probenahmeverfahren für nicht quantifizierbare Spurenvermischungen. Diese so genannte technische Lösung bedeutet dabei keine Aufweichung des Prinzips der so genannten GVO-Nulltoleranz. Die Entscheidung ist zuallererst ein wichtiger Schritt zu mehr Rechtssicherheit für die Marktpartner, die mit Agrarrohstoffen für Futtermittel handeln, diese lagern und aus ihnen Futtermittel für Nutz- und Heimtiere herstellen. Denn bei den weltweiten Warenströmen von Agrarrohstoffen ist ein Risiko vorhanden, dass somit auch nicht zugelassene GVO-Sorten in Spuren in die EU gelangen können – und dies muss geregelt werden. Vor allem aber müssen Ergebnisse wiederholbar sein (Reproduzierbarkeit), damit systematische oder zufällige Unterschiede zwischen Laboratorien möglichst vermieden werden können.

Pressemeldungen wie zuletzt mit dem Tenor, dass nun durch die Hintertür die Gentechnik „auf unsere Teller“ gelänge, muss man deutlich widersprechen. Denn Fakt ist, dass Eiweißfuttermittel wie beispielsweise Soja zum Großteil gentechnisch verändert sind und bereits seit über ungefähr zwölf Jahren in der Tierfütterung innerhalb der EU eingesetzt werden. Dies sind dann aber nur bestimmte Sorten, welche bereits über die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) nach einer strengen Sicherheitsbewertung für die EU zugelassen wurden. Sind diese als Komponente im Mischfuttermittel enthalten, müssen sie auch im Rahmen der Produktkennzeichnung (Zutatenliste als Anhänger am Sack oder auf dem Lieferschein bei loser Ware) entsprechend deutlich gekennzeichnet und damit für den Verwender (Landwirt) erkennbar sein.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch unter:
Positionen/Grüne Gentechnik

Cookie Einstellungen

Statistik-Cookies dienen der Analyse und helfen uns dabei zu verstehen, wie Besucher mit unserer Website interagieren, indem Informationen anonymisiert gesammelt werden. Auf Basis dieser Informationen können wir unsere Website für Sie weiter verbessern und optimieren.

Anbieter:

Google Ireland Limited

Datenschutz

Erforderliche Cookies sind für den reibungslosen Betrieb der Website zuständig, indem sie Kernfunktionalitäten ermöglichen, ohne die unsere Website nicht richtig funktioniert. Diese Cookies können nur über Ihre Browser-Einstellungen deaktiviert werden.

Anbieter:

Deutscher Verband Tiernahrung e. V. (DVT)

Datenschutz