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Häufige Fragen und Antworten: Grüne Gentechnik und Tierfutter

Deutscher Verband Tiernahrung e. V. (DVT)

Trotz mehr als 10-jähriger Dauer ist die öffentliche Diskussion um die grüne Gentechnik nicht abgeflaut – das Gegenteil ist der Fall. Aktuelle Meldungen, wie beispielsweise jene von Verbraucherorganisationen zeitlich und thematisch passend vor Ostern veröffentlicht, heizen dieses Thema immer wieder auf.

Unabhängig aller Diskussionen ist klar zu sagen, dass Futtermittel gekennzeichnet werden müssen und sie es auch sind, wenn gentechnisch veränderte Organismen z. B. über Bestandteile des Futters enthalten sind. Lebensmittel "ohne Gentechnik" gibt es darüber hinaus auch außerhalb des Bio-Bereiches und sind auch entsprechend gekennzeichnet. Zu bedenken ist jedoch, dass derzeit die entsprechenden Spielregeln, also Richtlinien bzw. Bedingungen, nicht praxisgerecht sind.

Folgende Fragen werden hier zur Hintergrundinformation beantwortet:

  • Begriffliches: Was ist Grüne Gentechnik?
  • Ist die Grüne Gentechnik eine Risikotechnologie?
  • Wo findet Grüne Gentechnik heute statt? 
  • Kennzeichnung von Lebens- und Futtermitteln
  • In welchen Futtermitteln und Futtermittelrohstoffen können gentechnisch veränderte Anteile vorhanden sein?
  • Welche Futtermittelbestandteile kommen mit gentechnischen Verfahren in Berührung?
  • Wie steht die Futterwirtschaft zur Grünen Gentechnik?
  • Ist Verbrauchertransparenz gegeben bei „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung?

Weitere Informationen zu Gentechnik, Kennzeichnung, Nulltoleranz etc. stehen unter der Rubrik: DVT/Positionen/Grüne Gentechnik/

Weiterer Link zu TransGen - Transparenz für Gentechnik in Lebensmitteln: <link http: www.transgen.de aktuell intern>Gentechnik-Futter: Politik mit Eiern vom 18.04.2011


Begriffliches: Was ist Grüne Gentechnik?
Die moderne Pflanzenzüchtung verändert mit biotechnologischen Verfahren das genetische Potenzial von Nutzpflanzen gezielter, als dies mit konventionellen Züchtungsmethoden je möglich war. Dabei können auch die Artgrenzen übersprungen werden. Die Grüne Gentechnik bleibt jedoch nur eine von mehreren Methoden, um das Erbgut von Pflanzen oder Mikroorganismen in die gewünschte Richtung zu verändern. Gleiche oder ähnliche Anwendungsbereiche finden sich auch in der so genannten „roten Gentechnik“ im Medizinbereich und der "Weißen Gentechnik" bei technischen Anwendungen. Dort sind diese Methoden mittlerweile akzeptiert.

Die Veränderung der Pflanzen durch gentechnische Verfahren konzentriert sich heute in erster Linie darauf, den Nutzpflanzen bestimmte Eigenschaften zu geben, die sich positiv auf die Produktion dieser Pflanzen auswirken: Resistenzen gegenüber bestimmten Pflanzenschutzmitteln oder auch Resistenzen gegenüber Krankheiten. Mit Hilfe dieser Methoden der Erbgutveränderung ist es auch möglich, die Pflanzen mit einem eigenen Schutz gegen bestimmte Schädlinge auszustatten, die sonst nur mit Insektiziden und Pflanzenschutzmitteln bekämpfbar wären. Ferner können auch die Inhaltsstoffe von Nahrungspflanzen positiv beeinflusst werden. Ein Beispiel hierfür ist die Entwicklung des Golden Rice, einer mit Vitamin A angereicherten Reissorte. Andere Forschungsarbeiten zielen darauf ab, mit Hilfe von gentechnischen Verfahren bestimmte Allergie auslösende Substanzen aus Nahrungspflanzen zu entfernen und damit einer zunehmenden Anzahl von Allergikern zu mehr Lebensqualität zu verhelfen.
 
Ist die Grüne Gentechnik eine Risikotechnologie?   
Gentechnisch veränderte oder mittels Gentechnik hergestellte Produkte durchlaufen weltweit einen langen und aufwändigen Zulassungsprozess. Kaum ein Lebensmittel oder Futtermittel aus konventioneller Erzeugung wird so intensiv und umfangreich untersucht wie die aus Gentechnikanwendungen stammenden. Prinzipiell birgt die Gentechnik keine Gefahren, die sich in einer mangelnden Futter- oder Lebensmittelqualität niederschlagen könnten. Alle wissenschaftlichen Untersuchungen haben ergeben, dass die heute für eine Verwendung in Lebens- und/oder Futtermitteln freigegebenen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) unbedenklich sind und keine besonderen Risiken – weder für die Nutztiere noch für die menschliche Ernährung – darstellen. Tiere, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert werden, erfahren dadurch keine Änderungen an ihrem Erbgut. Demnach sind auch deren Produkte wie Eier, Milch oder Fleisch unverändert.

Wo findet Grüne Gentechnik heute statt?   
Die Grüne Gentechnik wird heute in vielen Ländern außerhalb der EU im Pflanzenbau sowie in der Wirkstoffherstellung angewandt und hat auch in der Lebensmittelherstellung längst Einzug gehalten. Jeder hat mit Sicherheit bereits Lebensmittel zu sich genommen, die in irgendeiner Form mit Gentechnik in Berührung gekommen sind. Sehr viele Lebensmittel enthalten heute auch bei uns Basisstoffe, die aus gentechnisch veränderten Pflanzen gewonnen werden können. Klassische Beispiele sind Maisstärke aus gentechnisch verändertem Mais oder Sojaöl aus gentechnisch veränderten Sojabohnen. Auch viele Zusatzstoffe werden mittels gentechnisch veränderter Organismen hergestellt. Oftmals enthalten die so erzeugten Lebensmittel jedoch selbst keine gentechnisch veränderten Bestandteile, d. h. sie sind naturidentisch. Die Bundesregierung schätzt, dass derzeit bereits rund 70 Prozent unserer Nahrungsmittel mit Gentechnik in Berührung gekommen sind.

Wie in allen Bereichen der Lebensmittelproduktion kommen auch Futtermittel und deren Komponenten an vielen Stellen mit biotechnologischen Verfahren in Berührung. Folgende Gruppen von Erzeugnissen kommen in der Tierernährung zum Einsatz:

  1. Intakte gentechnisch veränderte Organismen (GVO): Hier hat Mais die größte Bedeutung, Rapssaat und Sojabohnen werden nur in Spezialfällen unverarbeitet verfüttert.
  2. Verarbeitungserzeugnisse aus GVO (als mengenmäßig weitaus bedeutsamste Gruppe): Sojaschrot,  Rapsschrot bzw. -expeller, Maiskleberfutter und andere Maiserzeugnisse, pflanzliche Öle aus Soja und Raps, Glycerin (aus Biodieselproduktion)
  3. Zusatzstoffe mit gentechnischem Bezug:  Vitamine, Enzyme, Aminosäuren und andere fermentativ hergestellte Produkte.

Die beiden erstgenannten Gruppen fallen unter die Kennzeichnungspflicht (nach europäischer Verordnung 1829/2003). Dies bedeutet: Werden sie verwendet, so ist dies in der Futtermitteldeklaration anzugeben. Die dritte Gruppe der Zusatzstoffe ist im Hinblick auf Gentechnik nicht kennzeichnungspflichtig und findet sich praktisch in der gesamten Sortimentspalette der Misch- und Ergänzungsfutter.

Kennzeichnungspflichtige Produkte
Lebensmittel und Futtermittel, die aus gentechnisch veränderten Bestandteilen (GVO) bestehen, diese enthalten oder aus GVO hergestellt wurden, müssen entsprechend gekennzeichnet werden. Dies gilt auch für solche Futterbestandteile, die keinen analytischen Nachweis von GVO bzw. der Herstellung aus GVO mehr zulassen (z. B. Sojaöl).

Nicht kennzeichnungspflichtige Futtermittel

Nicht gekennzeichnet werden müssen Futtermittel und Zusatzstoffe,

  • die mit Hilfe von GVO hergestellt wurden, aber keine Bestandteile der GVO enthalten
  • die weniger als 0,9 % GVO-Bestandteile enthalten (sofern diese in der EU zugelassen sind) und zufällig oder technisch unvermeidbar in das Futtermittel eingetragen wurden.

Mit dieser Regelung, die auf europäischer Ebene seit 2004 gilt, ist für den Futtermittelsektor weitgehende Transparenz sichergestellt.

Da tierische Lebensmittel nicht direkt aus den Futtermitteln hergestellt werden (, die zumeist gentechnisch veränderte Futterbestandteile enthalten), sondern aus/von den Tieren stammen, müssen sie nicht als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden.

In welchen Futtermitteln und Futtermittelrohstoffen können gentechnisch veränderte Anteile vorhanden sein?

Wichtig beim Thema Gentechnik ist, genau zu unterscheiden: Auf Ebene der Politik, den Medien und Verbrauchern existieren Abstimmungen, Meinungsaustausch und Veröffentlichungen einerseits

  • zum Import von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) und andererseits
  • zum Anbau gentechnisch veränderter Sorten.

Für die Futtermittelindustrie ist hierbei der Import Thema. Entsprechend der Verteilung im globalen Anbau sind derzeit folgende Nutzpflanzen und Verarbeitungserzeugnisse, die beim Thema GVO von Bedeutung sind:  

  • Soja: Sojabohnen, Sojaschrot, Sojalecithin, Sojaöl
  • Mais: Mais, Maiskleberfutter, Maiskeimschrot, DDGS/Schlempen
  • Raps (derzeit nur Drittlandsware): Rapssaat, Rapsschrot- und Expeller, Rapsöl

Welche Futtermittelbestandteile kommen mit gentechnischen Verfahren in Berührung?
Über die genannten Produkte hinaus kommen zahlreiche Produkte bei ihrem Herstellungsprozess mit Biotechnologie in Berührung. Dabei geht es vor allem um fermentativ hergestellte Futterzusatzstoffe (die Mikroorganismen, mit deren Hilfe die Produkte hergestellt werden, werden mit gentechnischen Verfahren bearbeitet), wie z. B. Aminosäuren, Enzyme und Vitamine. In den Produkten selbst sind weder die GVO an sich noch deren gentechnische Veränderung nachweisbar, sie unterliegen nicht der Kennzeichnungspflicht.

Wie steht die Futterwirtschaft zur Grünen Gentechnik?
Der DVT steht der Grünen Gentechnik neutral gegenüber. GVO und daraus hergestellte Erzeugnisse unterliegen einer umfassenden und nachhaltigen Sicherheitsbewertung. Dies sorgt für Lebensmittelsicherheit und gesundheitlichen Verbraucherschutz. Es gibt dennoch einen Teil des Marktes, in dem der Verzicht auf Gentechnik eine Rolle spielt. Hierfür bieten die Hersteller von Futter Lösungen an, die im Rahmen des technisch, wirtschaftlich und logistisch Machbaren liegen.

Mit Sorge sieht der DVT, dass gleichzeitig jedoch die Realitäten auf den Weltmärkten vor allem in der politischen Debatte um Gentechnik nicht zur Kenntnis genommen werden. Die weltweit zunehmende Durchsetzung des GVO-Anbaus bei Schlüsselrohstoffen wie Soja und Mais setzt den Forderungen nach einem Verzicht auf Gentechnik einfach seine Grenzen.

Ist Verbrauchertransparenz gegeben bei „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung?
Der DVT und die im Verbändenetzwerk "Grain Club" zusammengeschlossenen Organisationen der Futter- und Getreidebranche begrüßen grundsätzlich eine kritische Auseinandersetzung mit dem Gentechnikkennzeichnungsrecht, da die Praxis immer wieder zeigt, dass die bestehenden Regelungen für die Mehrheit der Verbraucher nicht transparent genug sind.

In der europäischen Gemeinschaft besteht bereits eine Prozesskennzeichnung: Nach heutigem EU-Recht müssen alle freigesetzten gentechnisch veränderten Organismen (GVO) und daraus im folgenden Produktionsprozess gewonnene Lebens- und Futtermittel gekennzeichnet werden. Hingegen bleiben Zutaten, Zusatzstoffe und technologische Hilfsstoffe, die mit Hilfe von GVO hergestellt wurden, sowie tierische Lebensmittel, die unter Einsatz gentechnisch veränderter Futtermittel erzeugt wurden, kennzeichnungsfrei. Diese Differenzierung führt dazu, dass ein breites Spektrum gentechnischer Verfahren, das in der Lebens- und Futtermittelproduktion bereits routinemäßig Anwendung findet, dem Verbraucher gegenüber verborgen bleibt. Damit ist ein wesentliches Ziel des prozessbezogenen Ansatzes, nämlich die Herstellung von Transparenz bzw. Sichtbarmachung des Einsatzes biotechnologischer Verfahren im Werdegang eines Lebensmittels, nicht erfüllt. Die damit verbundene fehlende Wahrnehmung der Gentechnik infolge des Nichtvorhandenseins gekennzeichneter Endprodukte ist Ursache dafür, dass die Verbraucher keine persönlichen Erfahrungen zur Bewertung von Gentechnikanwendungen machen können. In der Konsequenz werden zumeist negative Denkmuster übernommen, die einem ursprünglichen Ziel der EU-Kennzeichnung, dem Verbraucher fundierte und selbständige Entscheidungen zu ermöglichen, entgegenwirken.

Die deutsche „ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln ist ungeeignet, Transparenz und Wahlfreiheit herbeizuführen. So wird durch den umfassenden Anspruch der Auslobung „ohne Gentechnik“ suggeriert, dass ein Lebensmittel unter vollständiger Abwesenheit von Gentechnik hergestellt wurde. Tatsächlich sind verschiedene Gentechnik-Anwendungen bei „ohne Gentechnik“-Lebensmitteln aber uneingeschränkt erlaubt. Andere sind zwar verboten, aber nur zeitweise innerhalb bestimmter Fristen vor der Gewinnung tierischer Lebensmittel bzw. der Schlachtung der Tiere (Details siehe Rubrik DVT/Positionen/Grüne Gentechnik/Ohne Gentechnik?). Die Missverständlichkeit dieser nationalen Kennzeichnung wurde von der Justus-Liebig-Universität Gießen im Rahmen einer Verbraucherstudie bestätigt.

Vor diesem Hintergrund muss eine Diskussion über die Ausweitung der Kennzeichnung auf Gemeinschaftsebene geführt werden. Allerdings dürfen hiervon nicht nur tierische Produkte betroffen sein, die unter Einsatz gentechnisch veränderter Futtermittel erzeugt wurden. Eine Ausweitung der Kennzeichnung allein auf Milch, Fleisch und Eier würde die öffentliche Gentechnikdiskussion entgegen den Marktrealitäten auf die Bereiche Futtermittelwirtschaft, tierische Veredelung und Milchproduktion lenken und diese Bereiche der Lebensmittelherstellung ungerechtfertigt diskriminieren.
Nach Auffassung der Verbände kann die von der Bundesregierung explizit als Ziel genannte „umfassende Verbrauchertransparenz“ im Bereich Gentechnik nur dann entstehen, wenn neben Milch, Fleisch und Eiern sämtliche Lebensmittel einschließlich pflanzlicher und zusammengesetzter Produkte, in deren Werdegang gentechnische Verfahren Anwendung fanden, in die prozessbezogene Kennzeichnung aufgenommen werden.
 
 
Weitere Informationen zu Gentechnik, Kennzeichnung, Nulltoleranz etc. stehen unter der Rubrik: DVT/Positionen/Grüne Gentechnik/

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