Das Europäische Parlament (EP) will den EU-Mitgliedsländern das Recht zugestehen, den Anbau genetisch veränderter Organismen (GVO) einzuschränken oder zu untersagen. Abweichend vom Vorschlag der EU-Kommission soll ein Verbot bzw. eine Einschränkung des Anbaus auch aus Umweltschutzgründen möglich sein. Die Kompetenz über die Bewertung von Gesundheits- und Umweltaspekten sollte nach dem ursprünglichen Vorschlag der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA vorbehalten bleiben.