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GVO-Anbau: Mitgliedstaaten sollen Verbote autonom festsetzen können

Deutscher Verband Tiernahrung e. V. (DVT)

Das Europäische Parlament (EP) will den EU-Mitgliedsländern das Recht zugestehen, den Anbau genetisch veränderter Organismen (GVO) einzuschränken oder zu untersagen. Abweichend vom Vorschlag der EU-Kommission soll ein Verbot bzw. eine Einschränkung des Anbaus auch aus Umweltschutzgründen möglich sein. Die Kompetenz über die Bewertung von Gesundheits- und Umweltaspekten sollte nach dem ursprünglichen Vorschlag der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA vorbehalten bleiben.