Wie auch beim erfolgreichen Pestizid-Report gibt es eine direkte Verbindung zu den Untersuchungsämtern. Sie stellt sicher, dass die Datenbank regelmäßig aktualisiert wird. Der Gentechnik-Report informiert über Lebensmittel, Futtermittel und Saatgut. Es werden die Anzahl der Proben, das Herkunftsland und der Anteil der Befunde ausgewiesen. Die Überwachungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte nehmen Proben in Herstellerbetrieben und Handelsunternehmen, die dann in den amtlichen Laboren in Detmold, Arnsberg, Krefeld und Münster untersucht werden. So wird unter anderem die Einhaltung der Kennzeichnungspflicht überwacht. Denn einige Lebensmittel und Futtermittel aus bestimmten gentechnisch veränderten Pflanzenlinien (beispielsweise bestimmte Soja-, Mais- oder Rapslinien) sind in Europa zugelassen, müssen aber für den Verbraucher gekennzeichnet werden. Nicht kennzeichnungspflichtig sind dagegen Lebens- und Futtermittel, die nur Spuren (höchstens 0,9 Prozent) von zugelassenen gentechnisch veränderten Bestandteilen enthalten. Die betroffenen Unternehmen müssen dann aber nachweisen können, dass sie geeignete Schritte unternommen haben, um derartige Verunreinigungen zu vermeiden.
Ergebnisse aus den zurückliegenden Jahren zeigen bei Futtermitteln auf, dass ein Großteil der industriell hergestellten Futtermittel zugelassene gentechnisch veränderte Bestandteile enthält und entsprechend deklariert ist. Teilweise sind gentechnisch veränderte Sojabestandteile gefunden wurden, die über dem Schwellenwert von 0,9 Prozent lagen. Sie sind in der Regel in der EU zugelassen, müssen aber entsprechend gekennzeichnet werden.
Link zum Gentechnik-Report: <link http: www.ilm.nrw.de gvorep gvoshow1.html intern>www.ilm.nrw.de/gvorep/gvoshow1.html
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