Ziel des Vorhabens ist es, die Verbraucher der Gemeinschaft sowie der Drittländer (d.h. Ländern, die der EU nicht angehören) über die Qualität, die ernährungswissenschaftlichen Aspekte sowie die Sicherheit der Lebensmittel und landwirtschaftlicher Produktionsverfahren zu informieren. Als Anstoß beteiligt sich die Europäische Union an der Finanzierung bestimmter Maßnahmen.
Bei diesen Maßnahmen handelt es sich um Öffentlichkeitsarbeit, Förder- und Werbemaßnahmen, mit denen insbesondere die Vorzüge der Erzeugnisse vor allem in Bezug auf Qualität, Sicherheit sowie Tier- und Umweltschutz hervorgehoben werden. Weitere mögliche Maßnahmen sind die Teilnahme an Handelsausstellungen, Veranstaltungen und Messen sowie Informationskampagnen über die geschützten Bezeichnungen und des ökologischen Landbaus.
Die Maßnahmen werden von der Europäischen Union in Höhe von bis zu 50% finanziert, während der verbleibende Anteil von den Berufsverbänden oder branchenübergreifenden Organisationen, die die Maßnahmen vorschlagen, und den betreffenden Mitgliedstaaten übernommen wird.
Die rechtlichen Regelungen zu den Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen können auf der Internetpräsenz des Bundeslandwirtschaftsministeriums eingesehen werden:
EU-Absatzförderung im Binnenmarkt und auf Drittlandsmärkten