Sie stellt keine rechtlich bindende Liste dar, sondern ist vielmehr Basis einer Wirtschaftsvereinbarung, die auf das Jahr 2001 zurückgeht. Das Qualitätssicherungssystem QS nutzt diese Liste zur Absicherung der Futtermittelsicherheit in der Produktionskette hochwertiger Lebensmittel. QS-Teilnehmer dürfen nur Futtermittel einsetzen, die in der Positivliste aufgeführt sind.
Auch die achte Auflage der Positivliste wurde von der Normenkommission für Einzelfuttermittel erstellt. Die Normenkommission ist ein unabhängiges Expertengremium, dessen Organisation beim Zentralausschuss der Deutschen Landwirtschaft liegt. Der Normenkommission gehören Futtermittel- und Fütterungsexperten des Deutschen Verbandes Tiernahrung als Vertreter der Futtermittelwirtschaft, des Deutschen Raiffeisenverbandes, der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft, der Untersuchungsanstalten, der Landwirtschaftskammern und des Bauernverbandes an. Als Gäste sind das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie weitere Bundes- und Landesbehörden beteiligt. Dieses Gremium tagt in regelmäßigen Abständen und bearbeitet eingehende Anträge auf Aufnahme von Futtermitteln in die Positivliste bzw. berät über erforderliche Anpassungen bereits vorhandener Einträge an die Marktentwicklung in der Herstellung von Einzelfuttermitteln.
Die Tätigkeit der Normenkommission und die Bedeutung der Positivliste wird in den kommenden Monaten vor dem Hintergrund der Entstehung eines EU-Kataloges der Einzelfuttermittel neu zu diskutieren sein. Beide Listungen nähern sich zwar im Zuge der Beratungen an; dennoch werden z. T. deutliche Unterschiede bestehen bleiben. Keinesfalls darf eine der beiden Listen zu einer Marktzugangsbeschränkung für die Einzelfuttermittel werden, die von verantwortlichen Herstellern unter den Vorschriften des Europäischen Futtermittelrechts regelgerecht hergestellt werden.
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