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Zulassungsverordnung für verschiedene Säuren tritt am 03.04.2023 in Kraft +++ Umgang mit Höchstgehalt an Citronensäure wirft Fragen auf +++ Milchaustauscher betroffen +++ vor dem Inkrafttreten hergestellte und gekennzeichnete Bestände dürfen bis zu deren Erschöpfung aufgebraucht werden.
Deutscher Verband Tiernahrung e. V. Beueler Bahnhofsplatz 18 53225 Bonn