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Sehr geehrte Mitglieder,
wir bitten um Beachtung der nachstehenden News.
Bitte behandeln Sie verbandsinterne Informationen vertraulich.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die in den jeweiligen News benannten Autoren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre DVT-Geschäftsstelle
Ab dem 7. September 2021 ist die Verwendung von verarbeiteten tierischen Proteinen (vtP) der Kategorie 3 in Nutztierfutter wieder zulässig. Es gelten eine Nulltoleranz für Intra-Spezies-Verschleppungen und strenge Vorgaben hinsichtlich des Einsatzes der Proteine.
Vorgaben zum GVO-Monitoring für Futtermittel, die nach Russland exportiert werden sollen. Verbände überarbeiten Konzept und berücksichtigen Hinweise des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Abgabedatum der betrieblichen Fragebögen bleibt.
Im Nachgang zu unserer DVT-Meldung vom 13. August (2021-08-176) verweisen wir auf eine wichtige Änderung in § 59 Absatz (2) Nr. 7: Demnach wird die Weitergabe von unzulänglich gekennzeichneten Futtermitteln als Straftatbestand gewertet, wenn der Veräußerer ein Futtermittel weiter veräußert, dessen Kennzeichnung für ihn aufgrund seiner Kenntnisse als Futtermittelunternehmer als unzulänglich hätte erkannt werden müssen.
Deutscher Verband Tiernahrung e. V. Beueler Bahnhofsplatz 18 53225 Bonn