Die Entscheidung folgte vier Monate nach Abschluss der positiven Sicherheitsbewertung für diese Sorte. Damit werden die befürchteten Beeinträchtigungen in der Versorgung der europäischen Veredlungswirtschaft mit Eiweißfuttermitteln kurzfristig nicht eintreten.
Mittel- und langfristig wird der Agrar- und Futterwirtschaft das Problem der sog. „Nulltoleranz“ für nicht EU-zugelassene gentechnisch veränderte Nutzpflanzen nach Einschätzung des DVT jedoch erhalten bleiben. Dies gilt auch für die damit verbundenen Auswirkungen auf die Märkte und die Versorgung mit Agrarrohstoffen. Eine praktikable Lösung für den Umgang mit Spurenvermischungen von noch nicht in der EU zugelassenen GVO – etwa in Form eines Schwellenwertes – wird spätestens in dem Moment erforderlich, wenn in den Anbauregionen neue GV-Sorten Verwendung finden.
Die Zulassungsentscheidung bietet nun die Chance, eine solche Regelung losgelöst von einem Einzelfall im Grundsatz anzugehen und zum Abschluss zu bringen. Der DVT appelliert an den Gesetzgeber, diese Möglichkeit zu nutzen und eine praktikable technische Lösung nach dem Vorbild der Schweiz auf den Weg zu bringen, um für mittel- und langfristig absehbare Probleme gerüstet zu sein.
Der Deutsche Verband Tiernahrung e.V. (DVT) vertritt als unabhängiger Wirtschaftsverband die Interessen der Unternehmen, die Futtermittel, Vormischungen und Zusatzstoffe für Nutz- und Heimtiere herstellen, lagern und damit handeln.
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