Schließlich wird mit dem einstimmigen Beschluss zur Annahme der Verordnung auch ein jahrelanger Streit über das Grundverständnis beendet, wie bestimmte Futtermittel von Arzneimitteln oder Zusatzstoffen abzugrenzen sind. „Wir sind froh, dass sich der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit (SCoFCAH) nach langem Ringen dazu entschlossen hat, dem von der Wirtschaft erarbeiteten Katalog zuzustimmen. Besonders anzuerkennen ist, dass dies einstimmig erfolgt ist“, beurteilt Peter Radewahn, Geschäftsführer des Deutschen Verbandes Tiernahrung e. V. (DVT).
Der Entwurf des EU-Kataloges der Einzelfuttermittel wurde von nicht weniger als 39 Organisationen der europäischen Futtermittelwirtschaft in 18 Monaten intensiver Verhandlungen erstellt. Getragen wird der Katalog ausdrücklich auch von der Europäischen Vereinigung der Landwirtschaft, der Copa/Cogeca. Nach kleineren abschließenden Korrekturen hat die EU-Kommission diesen Entwurf des Kataloges schließlich den Mitgliedstaaten als Verordnungsentwurf zur Zustimmung vorgelegt. Mit diesem Verfahren wurde auch erstmals in der Branche erfolgreich das Prinzip der Koregulierung – der aktiven, formalen Mitwirkung der Wirtschaft an der Gesetzgebung – praktiziert. Es eröffnet einen vielversprechenden und konstruktiven, wenn auch nicht immer einfachen Weg in der europäischen Gesetzgebung.
In dem EU-Katalog der Einzelfuttermittel werden rund 600 verschiedene Produkte aufgeführt, die als Rohstoffe in der Futtermittelherstellung oder direkt als Futtermittel eingesetzt werden können. Von den einzelnen Getreidearten über die Nebenprodukte der Ernährungsindustrie wie Ölschrote und Kleie bis zu modernen Rohstoffquellen wie Algen werden die Produkte möglichst exakt beschrieben und klassifiziert. Der Katalog wird bis zu seiner endgültigen Veröffentlichung in Verordnungsform im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft noch ca. sechs Monate benötigen, da nun zuerst die Übersetzung in alle 22 Amtssprachen der EU und anschließend das Kontrollverfahren des Europäischen Parlamentes folgen.
Hierzu Peter Radewahn: „Der Katalog selbst und seine Entstehung markieren einen Meilenstein in der Futtermittelgesetzgebung. Auch wenn der Tierernährer nicht mit jedem einzelnen Eintrag konform gehen muss, spricht das Zustandekommen doch für die Kompromissfähigkeit und den gemeinsamen europäischen Willen aller zur Einigung.“
Über den DVT
Der Deutsche Verband Tiernahrung e. V. (DVT) vertritt als unabhängiger Wirtschaftsverband die Interessen der Unternehmen, die Futtermittel, Vormischungen und Zusatzstoffe für Nutz- und Heimtiere herstellen, lagern und damit handeln.
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