Neben der Erstellung des EU-Kataloges der Einzelfuttermittel sieht die Verordnung (EG) Nr. 767/2009 für die europäische Futtermittelindustrie die Schaffung eines Internetregisters vor, in dem nicht im Katalog aufgeführte Einzelfuttermittel gelistet werden. In der Verordnung heißt es dazu in Artikel 24 (6): „Die Person, die ein nicht im Katalog aufgeführtes Einzelfuttermittel zum ersten Mal auf den Markt bringt, meldet den Vertretern des europäischen Futtermittelsektors unverzüglich seine Verwendung. Die Vertreter des europäischen Futtermittelsektors veröffentlichen ein Register dieser Meldungen im Internet und aktualisieren regelmäßig dieses Register.“
Jeder, der erstmals ein Einzelfuttermittel auf den Markt bringt, das nicht in dem EU-Katalog der Einzelfuttermittel gelistet ist, muss dieses also in einem eigens dafür geschaffenen Register eintragen. Wie FEFAC mitteilt, ist die Homepage, auf der die schon registrierten Einzelfuttermittel verzeichnet sind und über die noch nicht gelistete Futtermittel gemeldet werden können, nun online unter www.feedmaterialsregister.eu. Fragen und Antworten mit Anforderungen helfen weiter, falls Einzelfuttermittel, die weder im EU-Katalog noch auf der benannten Homepage aufgeführt sind, können ausschließlich unter dieser Adresse registriert werden. Somit gilt nun für jeden, der ab dem 1. September 2010 ein Einzelfuttermittel auf dem Markt bringt, folgendes:
- Es ist zu prüfen, ob das Futtermittel im EU-Katalog der Einzelfuttermittel aufgeführt ist. Dieser ist in der Verordnung (EG) Nr. 242/2010 enthalten, die dieser Meldung nochmals angefügt ist.
- Falls dies nicht der Fall ist, ist zu prüfen, ob das Einzelfuttermittel im Register unter www.feedmaterialsregister.eu gelistet ist und ob die dort aufgeführten Eigenschaften auf das Futtermittel zutreffen.
- Falls das Einzelfuttermittel, das auf den Markt gebracht werden soll, dort mit dem richtigen Namen, aber einer anderen Beschreibung / anderen Eigenschaften aufgeführt ist, muss es registriert werden (mit gleichem Namen, aber anderen Eigenschaften).
- Falls das Einzelfuttermittel nicht verzeichnet ist, muss es mit neuem Namen und Eigenschaften registriert werden.