Der DVT hält die staatliche Überwachung der intensiven Eigenkontrollen für einen Bestandteil staatlicher Daseinsfürsorge, die nicht aus Kontrollgebühren zu finanzieren ist. Darüber wird bereits in Niedersachsen seit Längerem vor den Gerichten gestritten. Nun wird dieser Weg der gerichtlichen Auseinandersetzung bedauerlicherweise auch in Schleswig-Holstein beschritten werden müssen. Die Gremien des DVT haben einem solchen Weg bereits zugestimmt. Schließlich werden die Verwaltungsgerichte auch darüber zu befinden haben, ob die Staffelungen, die pauschalen Untersuchungsgebühren und letztlich die Ausnahmen von der Gebührenpflicht rechtlich tragen.
„Wir hoffen sehr darauf, dass aus der Einführung dieser Kontrollgebühren kein wirkliches Desaster für die Futtermittel- und Lebensmittelsicherheit wird. Die notwendige Weiterentwicklung der Futtermittelkontrollen auch für die kommenden Jahre setzt gemeinsames Verständnis der Zusammenhänge voraus. Es wird nun maßgeblich auf das Ministerium und die staatlichen Stellen ankommen, ob es neben den gerichtlichen Prüfungen dieses Verständnis geben kann“, so die Einschätzung von Peter Radewahn.
Die Futtermittelunternehmen haben bereits lange vor der staatlichen Forderung nach Qualitätssicherungssystemen in einschlägigen Verordnungen entsprechende Managementsysteme entwickelt und eingerichtet. Eine Vielzahl von Eigenkontrollen sowohl der Rohstoffe als auch der eigenen Produkte auf sicherheitsrelevante Parameter stellen sicher, dass die Futtermittel für landwirtschaftliche Nutztiere ihren Anforderungen als Teil der Lebensmittelkette gerecht werden.
Über den DVT
Der Deutsche Verband Tiernahrung e. V. (DVT) vertritt als unabhängiger Wirtschaftsverband die Interessen der Unternehmen, die Futtermittel, Vormischungen und Zusatzstoffe für Nutz- und Heimtiere herstellen, lagern und damit handeln.
Kontakt: Britta Noras (Pressereferentin)
Tel: 0228 97568-23 • Fax: 0228 97568-68
E-Mail: noras@dvtiernahrung.de