Die Entscheidung regelt die bei der Beurteilung von nicht quantifizierbaren Spurenvermischungen anzuwendenden Analyse- und Probenahmeverfahren. „Damit ist nach über 2 Jahren der Diskussion nun endlich die – politisch weiterhin geforderte – Null analysentechnisch definiert worden. Untersuchungsbefunde zu GVO-Spuren werden nun besser nachvollziehbar und vor allem reproduzierbar“, so DVT-Präsident Helmut Wulf.
Der DVT tritt dem häufig geäußertem Vorwurf entgegen, die „technische Lösung“ bedeute eine Aufweichung des Prinzips der so genannten GVO-Nulltoleranz. Die Entscheidung ist zuallererst ein wichtiger Schritt zu mehr Rechtssicherheit. „Bisher gingen systematische oder zufällige Unterschiede zwischen Laboratorien oder Analysenmethoden sowie Fehler in der Probenahme und Probenaufbereitung ausschließlich zulasten der Futtermittelkette. Wir gehen davon aus, dass sich zumindest das nun bessert“, so die Erwartung des DVT-Präsidenten. Nach wie vor ist es kaum möglich, nicht zugelassene GV-Sorten in der für Agrarrohstoffe üblichen Massengutlogistik vollständig zu separieren, wenn diese in den Erzeugungsländern auch nur in kleinem Umfang angebaut werden. Diese logistische Herausforderung für die Futtermittelbranche besteht in voller Schärfe weiter und erfordert nach Einschätzung des DVT mittel- und langfristig eine weitergehende Lösung in Form eines echten Schwellenwertes.
Über den Verband
Der Deutsche Verband Tiernahrung e. V. (DVT) vertritt als unabhängiger Wirtschaftsverband die Interessen der Unternehmen, die Futtermittel, Vormischungen und Zusatzstoffe für Nutz- und Heimtiere herstellen, lagern und damit handeln.
Kontakt: Britta Noras (Pressereferentin)
Tel: 0228 97568-23 • Fax: 0228 7568-68
E-Mail: noras@dvtiernahrung.de