„Der wichtigste Aspekt dieses Brüsseler Kompromisses ist neben der Verbesserung des Schutzes vor Dioxin-Einträgen, dass eine Renationalisierung der zentralen Bestimmungen zur Futtermittelsicherheit vermieden wurde“, sagte der Geschäftsführer des DVT, Peter Radewahn.
Zu begrüßen ist die Zulassungspflicht für Unternehmen und Betriebe des Fettsektors, die Produkte in die Futtermittelwirtschaft liefern. Begrüßenswert ist auch die Konzentration der Überwachungsmaßnahmen auf die potenziellen Verursacher von Dioxin-Kontaminationen und die weitgehende Abkehr von so genannten Eingangsproben auf Ebene der Mischfutterhersteller. Dies stärkt das Prinzip der Verantwortung für die Produktsicherheit der jeweiligen Produzenten in der Herstellungs- und Händlerkette. Ein einmal erkanntes, erhöhtes Risiko von Kontaminationen in einem bestimmten Produktionssektor lässt sich so besser und vollständiger überwachen als mit dem „Flaschenhalsprinzip“ an einem späteren Punkt der Herstellung.
Einige der nun umgesetzten Punkte hatte der DVT mit seinen „9 Punkten zur Verbesserung der Futtermittelsicherheit“ bereits Anfang 2011 vorgeschlagen bzw. gefordert. Striktere Vorgaben für die Freigabeuntersuchungen nach erfolgter Produktion von Mischfetten hat die deutsche Futtermittelwirtschaft im Rahmen des wirtschaftseigenen QS-Systems längst umgesetzt.
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