Das deutsche Futtermittelrecht geht in seinen Grundzügen bis zum Ende des 19. Jahrhunderts zurück. Ein erstes geordnetes und umfassendes Futtermittelgesetz stammt aus dem Jahr 1926. Ein vollständig neues Futtermittelgesetz wurde 1976 erlassen. Im Jahr 2005 hat schließlich der deutsche Gesetzgeber das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) verabschiedet, das das Futtermittelgesetz aufhob. Auf diesem Gesetzbuch gründen heute eine Reihe weiterführende Verordnungen, allen voran die Futtermittelverordnung.
Sowohl Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch als auch die Futtermittelverordnung (FMV) dienen