Mitglied im DVT kann jede natürliche oder juristische Person werden, die gewerbsmäßig
Unternehmen, Institutionen und Organisationen, welche die Voraussetzungen für eine Vollmitgliedschaft nicht erfüllen, die aber die Ziele des Verbandes fördern wollen, können als Fördernde Mitglieder aufgenommen werden.
Das können Unternehmen sein, die nicht selbst in Handel oder Herstellung von Futtermitteln, aber als Dienstleister, Ausrüster oder Vorlieferanten für die Futterwirtschaft tätig sind.
Interessierte Unternehmen und Institutionen können ein Informationspaket zur DVT-Mitgliedschaft hier abrufen.