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Ihre DVT-Geschäftsstelle
Die zweite Verordnung zur Änderung der SARS-Cov-2-Arbeitsschutzverordnung wurde am 15.04.2021 im Bundesanzeiger verkündet. Sie tritt am 20.04.2021 in Kraft. Die Verordnung verpflichtet alle Arbeitgeber, Mitarbeitern mindestens einmal pro Woche einen Test auf den Erreger von SARS-Cov-2 anzubieten, sofern die Mitarbeiter nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten. Bestimmten Arbeitnehmergruppen muss der Test zweimal pro Woche angeboten werden.
Deutscher Verband Tiernahrung e. V. Beueler Bahnhofsplatz 18 53225 Bonn