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Die Bundesregierung begrenzt die Entlastungsansprüche für Unternehmen mit einer Entlastungssumme von mehr als 2 Mio. Euro +++ zukünftig werden die maximalen Entlastungbeträge für Gas und Wärme auf 8 ct/kWh und für Strom auf 24 ct/kWh gedeckelt.
12. März 2024
24. April 2024
25. April 2024
Deutscher Verband Tiernahrung e. V. Beueler Bahnhofsplatz 18 53225 Bonn