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Ihre DVT-Geschäftsstelle
EU-Kommission veröffentlicht neues Verzeichnis der zugelassenen nichtökologischen Einzelfuttermittel. Liste der zulässigen Futtermittelzusatzstoffe und Vorgaben für Hefen, die als Futtermittel verwendet werden, wurden überarbeitet.
Mit Ethylenoxid belastetes Johannisbrotkernmehl und damit hergestellte Produkte sind nicht verkehrsfähig. Beachtung im Rahmen der betrieblichen Eigenkontrollen unbedingt notwendig.
Die aktuellen EU-Leitlinien für Umwelt- und Energiebeihilfen (UEBELL) sollen 2022 durch neue Vorgaben ersetzt werden. Sollten die Kommissionsvorschläge ohne Änderungen in Kraft treten, droht die nationale Begrenzung der EEG-Umlage für diese Branchen zu entfallen.
Deutscher Verband Tiernahrung e. V. Beueler Bahnhofsplatz 18 53225 Bonn
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Ab sofort finden Sie auf der DVT-Website die Präsentationen unserer Workshop-Referenten.
Durch die Einführung eines nationalen Zertifikatehandels für fossile Brennstoffe sind die Produktionskosten für zahlreiche Wirtschaftssektoren gestiegen. Durch die Carbon-Leakage-Verordung soll diesen Sektoren unter bestimmten Voraussetzungen eine Entlastung gewährt werden. Die Agrar- und Ernährungswirtschaft und insbesondere die Futterwirtschaft sollen allerdings nicht unter den Geltungsbereich der Verordnung fallen. DVT und DRV setzten sich weiterhin mit anderen Branchenverbänden dafür ein, dass die Futterwirtschaft in den Regelungsbereich der Verordnung aufgenommen wird.
Deutscher Verband Tiernahrung e. V. Beueler Bahnhofsplatz 18 53225 Bonn