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Ihre DVT-Geschäftsstelle
Am 1. Januar 2022 müssen die Vorgaben der neuen EU-Öko-Verordnung umgesetzt werden. Zur Fütterung von Schweinen und Geflügel (ausgenommen Jungtiere) gibt dann es keine Ausnahme für den anteiligen Einsatz konventioneller Eiweißträger mehr. Nationale Rechtsauslegungen betreffend Zertifizierungspflicht für Händler, Kennzeichnung von Vormischungen und Definition von Junggeflügel sind entscheidend.
Änderungen für EU-Exporte in das Vereinigte Königreich zum 1. Januar 2022. Futtermittel betroffen. Unterschiedliche Regelungen für Produkte mit und ohne tierische Bestandteile.
Die Beschlüsse des Bundeskanzlers und der Länder sehen weitgehende Einschränkungen des gesamten öffentlichen Lebens spätestens ab 28. Dezember 2021 vor. Im Zuge der gestern gefassten Beschlüsse wird auch an das Funktionieren der KRITIS-Betriebe erinnert. Hierfür werden Maßnahmen dringend gefordert.
Neue Herausforderungen, neue Chancen +++ Ein Gruß zum Abschluss des Jahres 2021
Deutscher Verband Tiernahrung e. V. Beueler Bahnhofsplatz 18 53225 Bonn