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Futtermittelzusatzstoffe – nur eine neue Verordnung im Juni

Deutscher Verband Tiernahrung e. V. (DVT)

DVT-Nummer 2026-07-087

Technologischer Zusatzstoff +++ Neuzulassung +++ Vermiculit.

Im Juni gab es nur eine neue Durchführungsverordnung in Bezug auf Futtermittelzusatzstoffe.

 

Erstmalig zugelassener Futtermittelzusatzstoff:      

DVO (EU) 2026/1234: Erstmalige Zulassung von Vermiculit als Zusatzstoff in Futtermitteln für Masthühner, Junghühner für Lege- oder Zuchtzwecke und Hennen. Der Zusatzstoff gehört zur Kategorie der technologischen Zusatzstoffe und zur Funktionsgruppe der Trennmittel. Es ist ein Mindest- und Höchstgehalt von 10000 mg Zusatzstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % zu beachten. Bei direkter Verwendung des Zusatzstoffs als Trennmittel in Einzelfuttermitteln oder Ergänzungsfuttermitteln ist er mit einem Mindestgehalt von 10000 mg/kg Futtermittel zu verwenden.