Im Juni gab es nur eine neue Durchführungsverordnung in Bezug auf Futtermittelzusatzstoffe.
Erstmalig zugelassener Futtermittelzusatzstoff:
DVO (EU) 2026/1234: Erstmalige Zulassung von Vermiculit als Zusatzstoff in Futtermitteln für Masthühner, Junghühner für Lege- oder Zuchtzwecke und Hennen. Der Zusatzstoff gehört zur Kategorie der technologischen Zusatzstoffe und zur Funktionsgruppe der Trennmittel. Es ist ein Mindest- und Höchstgehalt von 10000 mg Zusatzstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % zu beachten. Bei direkter Verwendung des Zusatzstoffs als Trennmittel in Einzelfuttermitteln oder Ergänzungsfuttermitteln ist er mit einem Mindestgehalt von 10000 mg/kg Futtermittel zu verwenden.