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DVT-Stellungnahme zum Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten

Deutscher Verband Tiernahrung e. V. (DVT)

Vor dem Hintergrund der aktuellen Beratungen des Gesetzesentwurfs über unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten – umgangssprachlich auch Lieferkettengesetz genannt – im Deutschen Bundestag hat der Deutsche Verband Tiernahrung (DVT) eine Stellungnahme an den zuständigen Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie an weitere Interessensvertreter aus der Politik adressiert.

Grundsätzlich begrüßt der DVT das Bestreben, Menschenrechte und Umweltschutzstandards global wirksam durchzusetzen und international einheitliche ökologische und soziale Rahmenbedingungen zu schaffen. Die Futtermittelwirtschaft ist sich ihrer Verantwortung in ihren direkten Lieferketten bewusst und hat bereits erfolgreiche Anstrengungen unternommen, soziale und ökologische Mindeststandards entlang der Lieferkette zu etablieren. Beispielhaft dafür sind die auf Basis europaweit gültigwer Leitlinien entwickelten Kriterien zur nachhaltigen Beschaffung von Agrarrohstoffen, mit denen es gelungen ist, den Anteil nachhaltig erzeugter Rohstoffe für Sojaschrot und Palmöl zu erhöhen. 

Der DVT plädiert deshalb für die Anerkennung bereits existierender und bewährter Standards und Zertifizierungssysteme, den sogenannten Safe-Habor-Ansatz, mit dem ein sicherer Rechtsrahmen für die unternehmerischen Aktivitäten von kleinen und mittelständischen Betrieben gewährleistet werden kann. Für die Futtermittelwirtschaft würde es zudem als Folge ungeklärter Haftungsregelungen zu einem faktischen Importstopp für besonders betroffene Agrarrohstoffe wie Soja kommen. Mengen-, Preis- und Handelseffekte wären dann unausweichlich, und es würden bei einem nationalen Alleingang erhebliche – auch innereuropäische – Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen entstehen.

Änderungsbedarf in der Gesetzesvorlage sieht der DVT für die Haftung im Zusammenhang mit dem Unternehmenssitz, der in den komplexen Warenbeziehungen nicht in Deutschland ist. Zugleich wird zur Sicherung der Wettbewerbsgerechtigkeit eine europäische Lösung angestrebt.

Aufgrund der Einstufung als besonders eilbedürftig hat der Gesetzesvorschlag schon im April die erste Lesung im Bundestag durchlaufen und befindet sich nun in der weiteren Bearbeitung durch den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales. Dieser wird sich voraussichtlich bereits in der laufenden Sitzungswoche mit dem Gesetzesentwurf befassen.

Die DVT-Stellungnahme entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage.

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