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Qualitätssicherung

Bestandteil der Futtermittelwirtschaft

Futtermittel, die an Nutztiere verfüttert werden, sind Teil der Lebensmittelkette. Dieser Verantwortung entsprechend sind Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement in der Futtermittelherstellung langjährig fest etabliert. Nach den Krisen und Vorfällen früherer Jahre, die zwar ihre Wurzeln im Rohstoffbereich hatten, aber dennoch der gesamten Branche manches Imageproblem beschert haben, hat die Futterwirtschaft die Anforderungen an die Futtermittelsicherheit in Eigenverantwortung umgesetzt und geht Risiken gezielt an. 

Mittlerweile existiert eine Vielzahl an QM-Regelwerken, von denen aber nur einige tatsächlich Relevanz und Bedeutung für die Futtermittelherstellung besitzen. Als allgemeine Leitlinie für die Herstellung von Mischfutter und Vormischungen ist der European Feed Manufacturers' Guide (EFMC) zu nennen, der vom Europäischen Verband der Mischfutterhersteller (FEFAC) formuliert und vom Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit bei der Europäischen Kommission offiziell anerkannt ist.

Für den Markt und die Partner in der Lebensmittelkette sind die zertifizierten Qualitätsmanagementsysteme relevant, allen voran das System der QS Qualität und Sicherheit GmbH.

Mit der Verordnung (EG) 178/2002 (Lebensmittel-Basisverordnung) und der darauf aufbauenden Futtermittelhygiene-Verordnung (EG) 183/2005 hat der europäische Gesetzgeber klassische Elemente aus dem Qualitätsmanagement in die rechtlichen Anforderungen an die Futtermittelhersteller bzw. Futtermittelunternehmer übernommen:

  • Verantwortlichkeit des Lebensmittel- und Futtermittelunternehmers für die Lebensmittelsicherheit
  • Rückverfolgbarkeit von Rohstoffen und Erzeugnissen
  • Risikoanalyse und Risikovermeidung auf der Grundlage eines HACCP-Systems

Weiter gilt eine Registrierungspflicht für alle Futtermittelunternehmerfür einige Kategorien von Betrieben auch eine Zulassungspflicht. Diese Anforderungen sind ergänzend im deutschen Futtermittelrecht festgelegt (in den §§ 28-32 der Futtermittel-Verordnung). Demnach sind grundsätzlich alle Betriebe bzw. Personen, die gewerbsmäßig Mischfutter, Vormischungen oder Zusatzstoffe herstellen, gegenüber den Futtermittelüberwachungsbehörden der Länder anzeigepflichtig. Dies gilt auch für solche Unternehmen, die fahrbare Anlagen zur Mischfutterherstellung betreiben oder vermieten.

Die Anzeigepflicht eröffnet den Überwachungsbehörden die Möglichkeit, die Einhaltung aller Vorschriften des Futtermittelrechts in den Betrieben zu kontrollieren. Darüber hinaus besteht für Betriebe, die bestimmte Zusatzstoffe, Vormischungen oder Mischfutter mit Vormischungen bzw. Zusatzstoffen herstellen, die Verpflichtung zur staatlichen Anerkennung.

Die Futtermittelhersteller in Deutschland haben damit ein umfangreiches staatliches Zulassungsprogramm durchlaufen. Die Voraussetzungen für eine Anerkennung oder Registrierung umfassenfolgende Punkte:

  • Neben Anforderungen an Räumlichkeiten und Ausrüstung insbesondere Vorgaben zur Arbeitsgenauigkeit der Produktionsanlagen und zu den Qualitätssicherungssystemen der Betriebe.
  • Die personellen Voraussetzungen müssen ebenso erfüllt werden wie die Grundlagen einer Risikobetrachtung aller Herstellungsprozesse.
  • Schließlich müssen die Betriebe ein System der Rückverfolgbarkeit der Rohwaren und der hergestellten Futtermittel einrichten, das sicherstellt, dass bei Einsatz einer fehlerhaften Rohware oder bei eigenen Produktionsfehlern betroffene Tierhalter informiert bzw. Futtermittel zurückgeholt werden können. Zu diesem Zweck ist auch ein System von Rückstellproben in allen Betrieben zu schaffen.

Seit den 1990er Jahren sind zertifizierte Qualitätsmanagementsysteme (QM-Systeme) in der Futtermittelherstellung Standard. Zunächst wurden die aus anderen Industriebereichen übernommene Systeme auf Basis EN/ISO 9000 ff. umgesetzt. Diese wurden aber bereits nach wenigen Jahren durch stufenübergreifende Systeme abgelöst. Die Stufe Futtermittel ist dabei als Teil der Lebensmittelkette eingebunden, die bestehenden Anforderungen sind auf die nachfolgenden Stufen abgestimmt.

Gemeinsame Eigenschaft dieser Systeme ist die Zertifizierung und Kontrolle durch unabhängige Dritte. Diese Zertifizierungsstellen begleiten und überwachen die Eigenkontrolle der Hersteller und bringen so zusätzliche Sicherheit in den Herstellungsprozess auf allen einbezogenen Stufen der Lebensmittelkette. Als Referenzsystem für die Qualitätssicherung in der Futtermittelbranche hat  das System der QS Qualität und Sicherheit GmbH für Fleisch und Fleischwaren die größte Verbreitung.

Stufenübergreifend lautet das Motto

Ziel der DVT-Arbeit in diesem Bereich ist es, Qualitätsmanagement nicht nur für die Futtermittelbranche zu etablieren, sondern eine stufenübergreifende Verknüpfung mit den übrigen Beteiligten der Herstellungskette für tierische Lebensmittel zu gewährleisten. Eine risikoorientierte und gleichzeitig an den Erfordernissen der Praxis ausgerichtete Ausgestaltung und Weiterentwicklung der Systeme steht dabei im Vordergrund. Die Systeme sind inhaltlich weitgehend deckungsgleich und unterscheiden sich in Teilen ihrer Systematik. Ein wichtiges Anliegen ist es daher, die Verzahnung der verschiedenen Systeme mit dem Ziel zu vergrößern, größtmögliche Kompatibilität zu erreichen und den Aufwand für Mehrfachzertifizierung und Auditierung zu begrenzen.

Träger zertifizierter Qualitätsmanagementsysteme

QS Qualität und Sicherheit GmbH
Mit den folgenden Qualitätssicherungssystemen hat QS im Bereich Futtermittel eine Anerkennung bzw. eine gegenseitige Anerkennung vereinbart:

Am Beispiel der Mischfutterherstellung lassen sich die einzelnen Qualitätssicherungsmaßnahmen von der Anlieferung der Rohwaren bis zur Auslieferung der fertigen Produkte beschreiben:

1. Rohstoffmanagement und Einkauf

Die Qualität eines Mischfutters kann nur so gut sein wie die Qualität der einzelnen Rohstoffe, aus denen es hergestellt wird. Das erfordert ein systematisches Rohstoffmanagement. Die Mischfutterhersteller verpflichten ihre Lieferanten, definierte Qualitätsanforderungen einzuhalten. Vielfach müssen die Vorlieferanten sogar eigene Qualitätsmanagementsysteme vorweisen. Der Einkauf der Rohstoffe für das Mischfutter erfolgt nach festgelegten, international anerkannten Kriterien auf der Grundlage von Produktbeschreibungen. Es ist selbstverständlich, dass dabei sowohl die gesetzlichen als auch die kundenspezifischen und freiwillig vereinbarten Forderungen berücksichtigt werden. Besonderes Augenmerk legen die Einkäufer auf chemische, mikrobiologische und physikalische Verunreinigungen, für die es gesetzliche Grenzwerte gibt. Darüber hinaus spielen auch die Inhaltstoffe der Rohstoffe eine wichtige Rolle, nach denen jede Mischfuttersorte an den art- und leistungsspezifischen Bedarf der Tiere angepasst wird.

2. Eingangskontrollen

Die Rohprodukte werden in Eingangsprüfungen auf die Einhaltung der vereinbarten Produktspezifikationen geprüft. Die Grundlage sind Prüfpläne, in denen

  • die zu analysierenden Merkmale,
  • die Häufigkeit,
  • die anzuwendenden Methoden und
  • Art der Prüfmittel festgelegt sind.

Darüber hinaus werden die wertbestimmenden Inhaltsstoffe entweder durch eigene Labore oder durch anerkannte Prüfstellen analysiert. Diese Ergebnisse und die von externen Institutionen aufgrund von Abkommen in Auftrag gegebenen Analysen werden erfasst, ausgewertet und fließen anschließend in die Rezepturgestaltung ein. Die aus Übersee stammenden Rohprodukte werden in der Regel bereits in den Einfuhrhäfen von vereidigten Probenehmern beprobt und von neutralen Laboren auf unerwünschte Stoffe und Produkte untersucht. Die Prüfergebnisse liegen größtenteils vor, bevor die Rohstoffe die Mischfutterwerke erreichen.

3. Transportkontrolle bei Anlieferung 

Um ein Verschleppen von Verunreinigungen und mikrobiologischen Krankheitserregern zu verhindern, werden die für den Transport eingesetzten Schiffe und LKW vor der Beladung auf Sauberkeit, Hygiene und vorher transportierte Güter überprüft. Die Ergebnisse der Kontrollen, die Ladefolgen und die durchgeführten Reinigungsschritte werden schriftlich festgehalten.

4. Kontrolle des Produktionsprozesses 

Die wichtigsten Prozesse in der Mischfutterproduktion sind das Mahlen, Dosieren, Mischen, Pressen und Kühlen der gepressten Produkte. Durch regelmäßige Anlagentests werden

  • Dosier- und Mischgenauigkeit,
  • Verschleppungsgrad der Förderaggregate und Maschinen,
  • der Hygienisierungseffekt der Pressanlagen und
  • der generelle Hygienezustand durch mikrobiologische Analysen in den Produktionsanlagen geprüft. 

Diese Positionen werden teilweise auch durch die Landesbehörden überwacht. Während der Mischfutterproduktion wird besonderes Augenmerk gerichtet auf

  • die ordnungsgemäße Verarbeitung von Zusatzstoffen sowie
  • die Einhaltung der Grenzwerte für kritische Stoffe und Produkte durch die Beachtung von festgelegten Produktionsreihenfolgen und
  • die Durchführung von Spülchargen zur Vermeidung der Verschleppung dieser Substanzen. 

In vielen Unternehmen werden diese Prozesse durch Prozessrechner elektronisch überwacht. An einige Produkte werden spezifische Hygieneanforderungen gestellt, z. B. an Geflügelfutter: Die Temperaturbehandlung dieser Produkte während des Pelletierprozesses oder anderer Erhitzungsverfahren und die anschließende ordnungsgemäße Kühlung müssen unbedingt sichergestellt werden. Für die Produktion von Vormischungen und Mineralfutter müssen darüber hinaus besondere Vorgaben hinsichtlich Dosiergenauigkeit der Aggregate und Homogenität der Produkte beachtet werden.

5. Rückverfolgbarkeit

Die Rückverfolgbarkeit der Produkte über alle Prozessschritte von der Rohstoffeinlagerung bis zum Fertigwarenversand ist eine Grundforderung der Futtermittelsicherheit und darüber hinaus gesetzlich festgeschrieben. Durch eine systematische, rechnergestützte Dokumentation aller Ein-, Aus- und Umlagerungsprozesse sowie Verarbeitungsstufen wird dies sichergestellt. Der Rückverfolgbarkeit und Dokumentation einer ordnungsgemäßen Produktion dient ferner die Aufbewahrung von Rohwaren-, Produktions- und teilweise auch Lieferpartiemustern über mehrere Monate.

6. Lagerung im Werk

Eine sachgemäße Lagerung von Rohstoffen und fertigen Produkten im Werk ist Voraussetzung für eine hohe Produktqualität bis zur Auslieferung an den landwirtschaftlichen Betrieb. Schädlingsbekämpfung und Reinigungspläne sind daher selbstverständlich. Schließlich liegt es im Interesse des Herstellers, nachträgliche Wertminderungen aufgrund ungewollter Vermischungen und mikrobiologischer Verunreinigungen durch Schadorganismen wie Käfer, Insekten, Nagetiere und Vögel, so gering wie möglich zu halten.

7. Transportkontrolle bei Auslieferung

Viele Mischfutterhersteller verfügen über einen eigenen Fuhrpark. Andernfalls werden Spediteure eingesetzt, die ebenfalls über zertifizierte Qualitätsmanagementsysteme verfügen. Festgelegte Transportreihenfolgen sowie Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen stellen sicher, dass die Futtermittel hygienisch einwandfrei beim Landwirt ankommen. Diese Maßnahmen, die Umsetzung systematischer Wartungspläne und eine vorbeugende Instandhaltung gewährleisten die Einhaltung der Produktspezifikationen und eine termingerechte Belieferung der landwirtschaftlichen Betriebe.

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