Seit Mai 2008 ist in Deutschland die so genannte „ohne Gentechnik“-Kennzeichnung für Milch, Fleisch und Eier gesetzlich geregelt. Bei diesen Lebensmitteln darf zukünftig die Angabe „ohne Gentechnik“ dann verwendet werden,
Über die Sinnhaftigkeit und Wahrhaftigkeit der neuen „ohne Gentechnik“-Kennzeichnung für Milch, Fleisch und Eier lässt sich sicherlich streiten. Diese Auslobung blendet die Anwendung gentechnischer Verfahren in der Lebensmittelproduktion gewissermaßen aus und schafft Illusionen, die der näheren Betrachtung nicht standhalten. Vereinfacht gesagt: Wenn "ohne Gentechnik" draufsteht, kann durchaus Gentechnik drin sein.
Dennoch - sie ist in Kraft, nun muss der Markt über den Erfolg entscheiden. Nicht als gentechnisch verändert zu kennzeichnende Futtermittelrohstoffe sind in einigen Marktsegmenten eine knappe Ressource; der Aufwand in der Rohstoffbeschaffung, für besondere Zertifizierung und getrennte Logistik muss über die gesamte Produktionskette betrieben und erwirtschaftet werden. Wenn der Lebensmittelhandel und die Verbraucher dies angemessen honorieren, kann aus der Marktnische mittelfristig ein kleines Marktsegment werden.
Die jetzige gesetzliche Regelung lässt noch wichtige Punkte ungeklärt, die für die Praktikabilität und Umsetzbarkeit entscheidend sind. Der Gesetzgeber muss hier kurzfristig Klarheit schaffen, damit die Unternehmen, die sich in diesem Segment bewegen wollen, Rechtssicherheit haben. In Anbetracht der weltweiten Entwicklung des GVO-Anbaus insbesondere von Soja dürfte das „konventionelle“ Marktsegment auch bei tierischen Lebensmitteln auf absehbare Zeit dominieren. Dies steht aber einer Differenzierung im Markt und der Entwicklung von Marktnischen nicht entgegen.
Nationale gesetzliche Regelung zur "ohne Gentechnik"-Kennzeichnung für tierische Lebensmittel: