Lebensmittel und Futtermittel, die aus gentechnisch veränderten Bestandteilen (GVO) bestehen, diese enthalten oder aus GVO hergestellt wurden, müssen entsprechend gekennzeichnet werden. Dies gilt auch für solche Futterbestandteile, die keinen analytischen Nachweis von GVO bzw. der Herstellung aus GVO mehr zulassen (z. B. Sojaöl). Da tierische Lebensmittel nicht direkt aus den Futtermitteln hergestellt werden (, die zumeist gentechnisch veränderte Futterbestandteile enthalten), sondern aus/von den Tieren stammen, müssen sie nicht als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden.
Nicht kennzeichnungspflichtige Futtermittel
Nicht gekennzeichnet werden müssen Futtermittel und Zusatzstoffe
Mit dieser Regelung, die auf europäischer Ebene (durch die Verordnung (EG) Nr. 1829/2003) seit 2004 gilt, ist für den Futtermittelsektor weitgehende Transparenz sichergestellt.
Webseite des BMEL: Gentechnik-Kennzeichnung
Rechtliche Grundlagen: EU-Verordnung Nr. 1829/2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel