Wie in allen Bereichen der Lebensmittelproduktion kommen auch Futtermittel und deren Komponenten an vielen Stellen mit biotechnologischen Verfahren in Berührung. Folgende Gruppen von Erzeugnissen kommen in der Tierernährung zum Einsatz:
Die beiden erstgenannten Gruppen fallen unter die Kennzeichnungspflicht nach der europäischen Verordnung 1829/2003. Werden sie verwendet, so ist dies in der Futtermitteldeklaration anzugeben.
Die dritte Gruppe der Zusatzstoffe ist im Hinblick auf Gentechnik nicht kennzeichnungspflichtig und findet sich praktisch in der gesamten Sortimentspalette der Misch- und Ergänzungsfutter.
Anbauflächen gentechnisch veränderter Nutzpflanzen - weltweite Entwicklung, Kurzfassung des ISAAA-Reports 2008