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Grüne Gentechnik

Gentechnisch veränderte Futtermittel

Die öffentliche Diskussion um die grüne Gentechnik ist ein Dauerthema und wird nicht nur auf fachlicher Ebene geführt. Zwar steht die Frage des Anbaus in Europa im Vordergrund der emotionalen Vorbehalte, dennoch sind die Nutztiere und ihre optimale Ernährung über Futtermittel mit gentechnischem Bezug ebenfalls berührt und in gewissem Sinn Leidtragende dieser Zuspitzung. Die Frage des GVO-Anbaus (GVO = gentechnisch veränderte Organismen) in Deutschland oder in Europa berührt vorrangig die Biotechnologieanbieter und die Landwirtschaft und ist kein Anliegen der Futtermittelbranche.

Grundsätzlich setzt sich der DVT beim Thema Gentechnik für die Wahlfreiheit - auf der Nachfrage- als auch auf der Angebotsseite - ein. Das bedeutet: Die Hersteller nehmen die Wünsche und Bedürfnisse der Landwirtschaft auf und bieten ein breites Angebot an Futtermitteln an – mit und ohne gentechnisch veränderte Bestandteile. Der DVT spricht sich dabei gegen branchenweite Vereinbarungen aus, mit der sich alle Beteiligten in der Lebensmittelkette zur „gentechnikfreien“ Fütterung verpflichten sollen.

GVO und daraus hergestellte Erzeugnisse unterliegen einer umfassenden und nachhaltigen Sicherheitsbewertung, sodass die Belange der Lebensmittelsicherheit und des gesundheitlichen Verbraucherschutzes nicht eingeschränkt sind. Dennoch gibt es ein Marktsegment, in dem der Verzicht auf Gentechnik eine Rolle spielt und für das die Futterwirtschaft Lösungen im Rahmen des technisch, wirtschaftlich und logistisch Machbaren zur Verfügung stellt.

Mit Sorge sieht der DVT aber, dass die Realitäten auf den Weltmärkten in der politischen Debatte um Gentechnik nicht zur Kenntnis genommen werden. Die weltweit zunehmende Durchsetzung des GVO-Anbaus bei Schlüsselrohstoffen wie Soja und Mais setzt den Forderungen nach einem Verzicht auf Gentechnik Grenzen.

Die moderne Pflanzenzüchtung verändert mit biotechnologischen Verfahren das genetische Potenzial von Nutzpflanzen gezielter, als dies mit konventionellen Züchtungsmethoden je möglich war. Dabei können auch die Artgrenzen übersprungen werden. Die Grüne Gentechnik bleibt jedoch nur eine von mehreren Methoden, um das Erbgut von Pflanzen oder Mikroorganismen in die gewünschte Richtung zu verändern. Gleiche oder ähnliche Anwendungsbereiche finden sich auch in der so genannten Roten Gentechnik im Medizinbereich und der Weißen Gentechnik bei technischen Anwendungen. Dort sind diese Methoden mittlerweile akzeptiert.

Die Veränderung der Pflanzen durch gentechnische Verfahren konzentriert sich in der ersten Generation in erster Linie darauf, den Nutzpflanzen bestimmte Eigenschaften zu geben, die sich positiv auf die Produktion dieser Pflanzen auswirken:

  • Resistenzen gegenüber bestimmten Pflanzenschutzmitteln oder auch
  • Resistenzen gegenüber Krankheiten.

Mit Hilfe dieser Methoden der Erbgutveränderung ist es auch möglich, die Pflanzen mit einem eigenen Schutz gegen bestimmte Schädlinge auszustatten, die sonst nur mit Insektiziden und Pflanzenschutzmitteln bekämpfbar wären. Ferner arbeiten die Forscher in der zweiten Generation daran, die Inhaltsstoffe von Nahrungspflanzen positiv zu beeinflussen. Dazu stehen bereits erste Produkte vor der Markteinführung. Ein Beispiel hierfür ist die Entwicklung des Golden Rice, einer mit Vitamin A angereicherten Reissorte. Andere Forschungsarbeiten zielen darauf ab, mit Hilfe von gentechnischen Verfahren bestimmte allergene Substanzen aus Nahrungspflanzen zu entfernen und damit einer zunehmenden Anzahl von Allergikern zu mehr Lebensqualität zu verhelfen. 

Ist die Grüne Gentechnik eine Risikotechnologie? 

Gentechnisch veränderte oder mittels Gentechnik hergestellte Produkte durchlaufen weltweit einen langen und aufwändigen Zulassungsprozess. Kaum ein Lebensmittel oder Futtermittel konventioneller Erzeugung wird so intensiv und umfangreich untersucht wie die aus Gentechnikanwendungen stammenden. Prinzipiell birgt die Gentechnik keine Gefahren, die sich in einer mangelnden Futter- oder Lebensmittelqualität niederschlagen könnten. Alle wissenschaftlichen Untersuchungen haben ergeben, dass die heute für eine Verwendung in Lebens- und/oder Futtermitteln freigegebenen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) unbedenklich sind und keine besonderen Risiken – weder für die Nutztiere noch für die menschliche Ernährung darstellen.

Tiere, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert werden, erfahren dadurch keine Änderungen an ihrem Erbgut. Demnach sind auch deren Produkte wie Eier, Milch oder Fleisch unverändert. Im Laufe der langjährigen Kontroverse hat sich die Kritik von Seiten der Gentechnikskeptiker neben den Bereichen Lebensmittelsicherheit und gesundheitlicher Verbraucherschutz auf mögliche Einflüsse der Freisetzung von GV-Nutzpflanzen auf den Naturhaushalt und auf soziale und sozioökonomische Fragen fokussiert.

Wo findet Grüne Gentechnik heute statt? 

Vor diesem Hintergrund wird Grüne Gentechnik heute in vielen Ländern außerhalb der EU im Pflanzenbau sowie in der Wirkstoffherstellung angewandt und hat auch in der Lebensmittelherstellung längst Einzug gehalten. Jeder hat mit Sicherheit bereits Lebensmittel konsumiert, die in irgendeiner Form mit Gentechnik in Berührung gekommen sind. Sehr viele Lebensmittel enthalten heute auch bei uns Basisstoffe, die aus gentechnisch veränderten Pflanzen gewonnen werden können. Klassische Beispiele sind Maisstärke aus gentechnisch verändertem Mais oder Sojaöl aus gentechnisch veränderten Sojabohnen. Auch viele Zusatzstoffe werden mittels gentechnisch veränderter Organismen hergestellt. Oftmals enthalten die so erzeugten Lebensmittel jedoch selbst keine gentechnisch veränderten Bestandteile, d. h. sie sind naturidentisch. Die Bundesregierung schätzt, dass derzeit bereits rund 70 Prozent unserer Nahrungsmittel mit Gentechnik in Berührung gekommen sind.

Bedeutung von GV-Futtermitteln

Wie in allen Bereichen der Lebensmittelproduktion kommen auch Futtermittel und deren Komponenten an vielen Stellen mit biotechnologischen Verfahren in Berührung. Folgende Gruppen von Erzeugnissen kommen in der Tierernährung zum Einsatz:

  • Intakte gentechnisch veränderte Organismen (GVO): Hier hat Mais die größte Bedeutung, Rapssaat und Sojabohnen werden nur in Spezialfällen unverarbeitet verfüttert.
  • Verarbeitungserzeugnisse aus GVO (als mengenmäßig weitaus bedeutsamste Gruppe): Sojaschrot,  Rapsschrot bzw. -expeller, Maiskleberfutter und andere Maiserzeugnisse, Pflanzliche Öle aus Soja und Raps, Glycerin (aus Biodieselproduktion)
  • Zusatzstoffe mit gentechnischem Bezug:  Vitamine, Enzyme, Aminosäuren und andere fermentativ hergestellte Produkte.

Die beiden erstgenannten Gruppen fallen unter die Kennzeichnungspflicht nach der europäischen Verordnung 1829/2003. Werden sie verwendet, so ist dies in der Futtermitteldeklaration anzugeben.

Die dritte Gruppe der Zusatzstoffe ist im Hinblick auf Gentechnik nicht kennzeichnungspflichtig und findet sich praktisch in der gesamten Sortimentspalette der Misch- und Ergänzungsfutter.

Kennzeichnung

Lebensmittel und Futtermittel, die aus gentechnisch veränderten Bestandteilen (GVO) bestehen, diese enthalten oder aus GVO hergestellt wurden, müssen entsprechend gekennzeichnet werden. Dies gilt auch für solche Futterbestandteile, die keinen analytischen Nachweis von GVO bzw. der Herstellung aus GVO mehr zulassen (z. B. Sojaöl). Da tierische Lebensmittel nicht direkt aus den Futtermitteln hergestellt werden (, die zumeist gentechnisch veränderte Futterbestandteile enthalten), sondern aus/von den Tieren stammen, müssen sie nicht als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden.
 

Nicht kennzeichnungspflichtige Futtermittel
Nicht gekennzeichnet werden müssen Futtermittel und Zusatzstoffe

  • die mit Hilfe von GVO hergestellt wurden, aber keine Bestandteile der GVO enthalten
  • die weniger als 0,9 % GVO-Bestandteile enthalten (sofern diese in der EU zugelassen sind) und zufällig oder technisch unvermeidbar in das Futtermittel eingetragen wurden.

Mit dieser Regelung, die auf europäischer Ebene (durch die Verordnung (EG) Nr. 1829/2003) seit 2004 gilt, ist für den Futtermittelsektor weitgehende Transparenz sichergestellt.

Prozesskennzeichnung

Eine umfassende Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln ist notwendig!

Der DVT und die im Verbändenetzwerk "Grain Club" zusammengeschlossenen Verbände der Futter- und Getreidebranche begrüßen grundsätzlich eine kritische Auseinandersetzung mit dem Gentechnik-Kennzeichnungsrecht, da die Praxis immer wieder zeigt, dass die bestehenden Regelungen für die Mehrheit der Verbraucher nicht transparent genug sind.

In der Gemeinschaft besteht jedoch bereits eine Prozesskennzeichnung. Das im Koalitionsvertrag dargelegte Streben nach einer Prozesskennzeichnung kann demzufolge nur auf eine Erweiterung der geltenden Kennzeichnung abzielen. Es ist daher unverzichtbar, dass die Bundesregierung vor einer abschließenden Meinungsbildung innerhalb der Lebens- und Futtermittelwirtschaft zunächst klar formuliert, welche konkreten Vorschläge in Brüssel eingebracht werden sollen.
Nach heutigem EU-Recht müssen alle freigesetzten gentechnisch veränderten Organismen (GVO) und daraus im folgenden Produktionsprozess gewonnene Lebens- und Futtermittel gekennzeichnet werden. Hingegen bleiben Zutaten, Zusatzstoffe und technologische Hilfsstoffe, die mit Hilfe von GVO hergestellt wurden, sowie tierische Lebensmittel, die unter Einsatz gentechnisch veränderter Futtermittel erzeugt wurden, kennzeichnungsfrei. Diese Differenzierung führt dazu, dass ein breites Spektrum gentechnischer Verfahren, das in der Lebens- und Futtermittelproduktion bereits routinemäßig Anwendung findet, dem Verbraucher gegenüber verborgen bleibt. Damit ist ein wesentliches Ziel des prozessbezogenen Ansatzes, nämlich die Herstellung von Transparenz bzw. Sichtbarmachung des Einsatzes biotechnologischer Verfahren im Werdegang eines Lebensmittels, nicht erfüllt. Die damit verbundene fehlende Wahrnehmung der Gentechnik infolge des Nichtvorhandenseins gekennzeichneter Endprodukte ist Ursache dafür, dass die Konsumenten keine persönlichen Erfahrungen zur Bewertung von Gentechnikanwendungen machen können. In der Konsequenz werden zumeist negative Denkmuster übernommen, die einem ursprünglichen Ziel der EU-Kennzeichnung, dem Verbraucher fundierte und selbständige Entscheidungen zu ermöglichen, entgegenwirken.

Die deutsche „ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln ist daher  ungeeignet, Transparenz und Wahlfreiheit herbeizuführen. So wird durch den umfassenden Anspruch der Auslobung „ohne Gentechnik“ suggeriert, dass ein Lebensmittel unter vollständiger Abwesenheit von Gentechnik hergestellt wurde.

Tatsächlich sind verschiedene Gentechnikanwendungen bei „ohne Gentechnik“-Lebensmitteln aber uneingeschränkt erlaubt. Andere sind zwar verboten, aber nur zeitweise innerhalb bestimmter Fristen vor der Gewinnung tierischer Lebensmittel bzw. der Schlachtung der Tiere. Die Missverständlichkeit dieser nationalen Kennzeichnung wurde von der Justus-Liebig-Universität Gießen im Rahmen einer Verbraucherstudie bestätigt.

Vor diesem Hintergrund muss eine Diskussion über die Ausweitung der Kennzeichnung auf Gemeinschaftsebene geführt werden. Allerdings dürfen hiervon nicht nur tierische Produkte betroffen sein, die unter Einsatz gentechnisch veränderter Futtermittel erzeugt wurden. Eine Ausweitung der Kennzeichnung allein auf Milch, Fleisch und Eier würde die öffentliche Gentechnikdiskussion entgegen den Marktrealitäten auf die Bereiche Futtermittelwirtschaft, tierische Veredelung und Milchproduktion lenken und diese Bereiche der Lebensmittelherstellung ungerechtfertigt diskriminieren. Nach Auffassung der Verbände kann die von der Bundesregierung explizit als Ziel genannte „umfassende Verbrauchertransparenz“ im Bereich Gentechnik nur dann entstehen, wenn neben Milch, Fleisch und Eiern sämtliche Lebensmittel einschließlich pflanzlicher und zusammengesetzter Produkte, in deren Werdegang gentechnische Verfahren Anwendung fanden, in die prozessbezogene Kennzeichnung aufgenommen werden.

Illusion oder Information?

Seit Mai 2008 ist in Deutschland die so genannte „ohne Gentechnik“-Kennzeichnung für Milch, Fleisch und Eier gesetzlich geregelt. Bei diesen Lebensmitteln darf zukünftig die Angabe „ohne Gentechnik“ dann verwendet werden,

  • wenn dem Tier, von dem das Lebensmittel gewonnen worden ist, kein als GVO kennzeichnungspflichtiges Futtermittel verabreicht worden ist. Zusatzstoffe und Erzeugnisse, die mit gentechnischen Verfahren hergestellt worden sind, bleiben – anders als bei zusammengesetzten Lebensmitteln – unberücksichtigt und beeinträchtigen die Möglichkeit der „ohne-Gentechnik“-Auslobung nicht.
  • wenn Karenzzeiten eingehalten werden, innerhalb derer keine als GVO kennzeichnungspflichtigen Futtermittel verabreicht werden dürfen. Diese Fristen betragen bei Rindern (Fleischerzeugung) zwölf Monate, bei kleinen Wiederkäuern sechs Monate, bei Schweinen vier Monate, bei milchproduzierenden Tieren drei Monate, bei Geflügel (Fleischerzeugung) zehn Wochen sowie bei Geflügel für die Eiererzeugung sechs Wochen.
  • Nachweise zur Einhaltung der vorgeschriebenen Anforderung einschließlich der Fütterung geführt werden, z. B. in Form von verbindlichen Erklärungen der Vorlieferanten, Begleit- und Lieferscheindokumentation und Ergebnisse eigener Untersuchungen.

Über die Sinnhaftigkeit und Wahrhaftigkeit der neuen „ohne Gentechnik“-Kennzeichnung für Milch, Fleisch und Eier lässt sich sicherlich streiten. Diese Auslobung blendet die Anwendung gentechnischer Verfahren in der Lebensmittelproduktion gewissermaßen aus und schafft Illusionen, die der näheren Betrachtung nicht standhalten. Vereinfacht gesagt: Wenn "ohne Gentechnik" draufsteht, kann durchaus Gentechnik drin sein. 

Dennoch - sie ist in Kraft, nun muss der Markt über den Erfolg entscheiden. Nicht als gentechnisch verändert zu kennzeichnende Futtermittelrohstoffe sind in einigen Marktsegmenten eine knappe Ressource; der Aufwand in der Rohstoffbeschaffung, für besondere Zertifizierung und getrennte Logistik muss über die gesamte Produktionskette betrieben und erwirtschaftet werden. Wenn der Lebensmittelhandel und die Verbraucher dies angemessen honorieren, kann aus der Marktnische mittelfristig ein kleines Marktsegment werden.  

Die jetzige gesetzliche Regelung lässt noch wichtige Punkte ungeklärt, die für die Praktikabilität und Umsetzbarkeit entscheidend sind. Der Gesetzgeber muss hier kurzfristig Klarheit schaffen, damit die Unternehmen, die sich in diesem Segment bewegen wollen, Rechtssicherheit haben. In Anbetracht der weltweiten Entwicklung des GVO-Anbaus insbesondere von Soja dürfte das „konventionelle“ Marktsegment auch bei tierischen Lebensmitteln auf absehbare Zeit dominieren. Dies steht aber einer Differenzierung im Markt und der Entwicklung von Marktnischen nicht entgegen.

Die öffentlich ausgetragenen Vorbehalte treiben die Politik zur Einflussnahme auf Zulassungsverfahren. Jahrelange Verzögerungen sind die Folge, so dass die europäischen Zulassungen der weltweiten Entwicklung hinterherhinken. In anderen Anbauregionen der Welt bereits zugelassene und in der Produktion befindliche gentechnisch veränderte Nutzpflanzensorten sind in der EU auch dann nicht verkehrsfähig, wenn bereits positive Sicherheitsbewertungen vorliegen. Aufgrund der geltenden „Nulltoleranz“ reichen beispielsweise weniger als eine Handvoll nicht zugelassener Sojabohnen, um eine ganze Schiffsladung von 50.000 Tonnen für die EU nicht verkehrsfähig zu machen. Nicht nur einzelne Teilladungen, sondern ganze Rohstoffherkünfte sind damit blockiert. Nach diesem Muster werden Versorgungsprobleme in dem Moment eintreten, in dem in einer wichtigen Anbauregion Sorten eingesetzt werden, die in der EU noch nicht zugelassen sind.  Selbst wenn die neuen Sorten gezielt kanalisiert werden, können aufgrund der Bedingungen in der Massengutlogistik Spurenvermischungen nicht völlig ausgeschlossen werden. Das wirtschaftliche Risiko der Zurückweisung oder Vernichtung ganzer Schiffsladungen wird dazu führen, dass die Importe aus den betroffenen Anbauländern zum großen Teil wegfallen.   

Seit Jahren weist die Futterwirtschaft auf das Problem der asynchronen GVO-Zulassungen hin; ein Musterbeispiel für die wirtschaftlichen Folgen war der Fall der Maissorte „Herculex RW“ und der dadurch verursachte Ausfall des Rohstoffes Maiskleberfutter. Bei anhaltend ungleichen Rahmenbedingungen wird die deutsche und europäische Futtermittel- und Lebensmittelwirtschaft auf dem Weltmarkt nur unter erschwerten Bedingungen Rohstoffe beziehen bzw. nicht mehr konkurrenzfähig produzieren können. In letzter Konsequenz droht die Veredlung mittel- bis langfristig aus Europa abzuwandern; die Importe insbesondere von Fleisch werden zunehmen (nebenbei bemerkt von Fleisch, dass mit nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Soja- oder Maissorten erzeugt wird). Lösungen für dieses Nulltoleranz-Dilemma liegen seit geraumer Zeit auf dem Tisch:

  • Schnellere europäische Genehmigungsverfahren ohne politisch motivierte Verzögerungen 
  • Eine praktikable Regelung für den Umgang mit Spuren von in der EU noch nicht zugelassenen, aber bereits sicherheitsbewerteten GVO, etwa in Form eines Schwellenwertes können das absehbare Problem begrenzen. Eine solche Regelung war bereits Bestandteil der europäischen Verordnung (EG) 1829/2003 und wird beispielsweise von der Schweiz in Form einer 0,5 %-Grenze für nicht zugelassene GVO angewandt.
  • Harmonisierte Standards für Untersuchungsmethoden können dies zusätzlich flankieren (aber die Situation nicht allein entschärfen).

Auf eine Lösung im Sinne der Rechtssicherheit sind nicht nur die Verarbeiter von konventionellen Agrarrohstoffen, sondern auch die Hersteller im Biobereich und im "Ohne Gentechnik"-Segment dringend angewiesen, weil das logistische Grundproblem letztlich alle Marktsegmente betrifft.

Trotz des dringenden Handlungsbedarfs bleibt die Politik bisher in abwartender Haltung und gefährdet damit letztlich die Grundlage eines ganzen Wirtschaftsbereiches.

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