DVT-FutterFakten: Gentechnisch veränderte Futtermittel
Trotz mehr als 10-jähriger Dauer ist die öffentliche Diskussion um die so genannte Grüne Gentechnik* nicht abgeflaut – das Gegenteil ist der Fall. Der Themenkomplex um Gentechnik und gentechnisch veränderte Organismen (GVO) ist groß und für viele unübersichtlich. Aus Sicht der Futtermittelbranche steht die größte öffentliche Kontroverse um den Anbau gentechnisch veränderter Nutzpflanzen nicht im Vordergrund. Es geht vielmehr um Verarbeitungserzeugnisse aus GVO und deren Import und Verwendung.
Risikoeinschätzung von GVO
Gentechnisch veränderte oder mittels Gentechnik hergestellte Produkte durchlaufen in der EU einen langen und aufwändigen Zulassungsprozess. Kaum ein Lebensmittel oder Futtermittel aus konventioneller Erzeugung wird so intensiv und umfangreich untersucht wie die aus Gentechnikanwendungen stammenden. Prinzipiell birgt die Gentechnik keine Gefahren, die sich in einer mangelnden Futter- oder Lebensmittelqualität niederschlagen könnten. Alle wissenschaftlichen Untersuchungen haben ergeben, dass die heute für eine Verwendung in Lebens- und/oder Futtermitteln freigegebenen GVO unbedenklich sind und keine besonderen Risiken – weder für die Nutztiere noch für die menschliche Ernährung – darstellen. Tiere, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert werden, erfahren dadurch keine Änderungen an ihrem Erbgut. Demnach sind auch deren Produkte wie Eier, Milch oder Fleisch unverändert.
In welchen Futtermitteln und Futtermittelrohstoffen können gentechnisch veränderte Anteile vorhanden sein?
Entsprechend der Verteilung im globalen Anbau sind derzeit folgende GVO-Nutzpflanzen und Verarbeitungserzeugnisse von Bedeutung: Es sind vor allem Sojabohnen, Sojaschrot, Sojalecithin, Sojaöl sowie Mais, Maiskleberfutter, Maiskeimschrot, Trockenschlempen (bzw. DDGS = Dried Distillers Grains with Solubles). Bei Raps, der nicht in der EU angebaut wird, sind es darüber hinaus auch die Produkte Rapssaat, Rapsschrot- und Expeller und Rapsöl.
Welche Futterbestandteile kommen mit gentechnischen Verfahren in Berührung?
Darüber hinaus kommen zahlreiche Produkte bei ihrem Herstellungsprozess mit Biotechnologie in Berührung, vor allem fermentativ hergestellte Futterzusatzstoffe (Mikroorganismen, mit deren Hilfe die Produkte hergestellt werden, werden mit gentechnischen Verfahren bearbeitet), wie z. B. Aminosäuren, Enzyme und Vitamine. In den Produkten selbst sind weder die GVO an sich noch deren gentechnische Veränderung nachweisbar, sie unterliegen nicht der Kennzeichnungspflicht.
Die Situation in Deutschland
Der DVT steht der Grünen Gentechnik neutral gegenüber. Die Hersteller bieten ein breites Angebot an Futtermitteln an – mit und ohne gentechnisch veränderten Bestandteilen. Es gibt ein wachsendes Marktsegment, in dem der Verzicht auf Gentechnik eine Rolle spielt. Hierfür bieten die Hersteller von Futter Lösungen an, die im Rahmen des technisch, wirtschaftlich und logistisch Machbaren liegen.
Wichtig: Futtermittel müssen ausdrücklich gekennzeichnet werden und sind es auch, wenn GVO oder deren Verarbeitungserzeugnisse im Futter enthalten sind. Volle Transparenz ist demnach gewährleistet. Für tierische Lebensmittel gilt ein anderes Kennzeichnungsprinzip. Lebensmittel „ohne Gentechnik“ gibt es auch außerhalb des Bio-Bereiches und sind auch entsprechend gekennzeichnet.
*Anwendung gentechnischer Verfahren im Bereich der Pflanzenzüchtung mit gezielter Einschleusung von Genen in das pflanzliche Erbgut, um ihnen bestimmte Eigenschaften zu geben






