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Fütterungsarzneimittel

 

Fütterungsarzneimittel
Fütterungsarzneimittel (Mischung eines konventionellen Mischfutters mit einer speziell dafür zugelassenen Arzneimittelvormischung) hatten sich als idealer Weg für die Verabreichung notwendiger Medikamente in vielen Behandlungssituationen in erkrankten Tierbeständen bestens bewährt. Dies entsprach der gemeinsamen Auffassung von Veterinären, Verwaltung und Wissenschaft. Allerdings sind Herstellung und Vertrieb von Fütterungsarzneimitteln in Deutschland – anders als in den meisten anderen Mitgliedstaaten der EU – im Arzneimittelgesetz und nicht im Bereich des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzes geregelt. Fütterungsarzneimittel gelten in Deutschland als Arzneimittel, unabhängig davon, dass sie in fast der gesamten übrigen EU als Futtermittel gelten (so genanntes „medicated feed“). Dies alleine hatte für die Hersteller von Fütterungsarzneimitteln bereits Erschwernisse gegenüber anderen Produzenten in der EU mit sich gebracht.

Unsinnige Gesetzesänderung
Im Jahr 2002 legte der deutsche Gesetzgeber auf maßgebliches Betreiben einiger Bundesländer jedoch zusätzlich die 11. Novelle des Arzneimittelgesetzes auf, mit der die Herstellung von Fütterungsarzneimitteln nochmals deutlich erschwert wurde. Die bislang mit der Herstellung betrauten Mischfutterhersteller sollten nun eine allgemeine pharmazeutische Betriebsgenehmigung erlangen. Die Bedingungen dafür unterscheiden sich bis heute nur in sehr wenigen Punkten von der Betriebsgenehmigung, die klassische Arzneimittelhersteller im Veterinär- oder Humanbereich beibringen müssen. Diese Änderung der Bedingungen hat dazu geführt, dass eine Vielzahl von Mischfutterherstellern die früher für die Tierhalter erbrachte Dienstleistung der Herstellung von Fütterungsarzneimitteln vollständig und sehr schnell einstellte.

Erschwert wurde die Situation überdies durch eine Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes für Fütterungsarzneimittel vom reduzierten Steuersatz von 7 auf damals 16 und heute 19 Prozent Mehrwertsteuer. Diese hat der Tierhalter für Fütterungsarzneimittel zu entrichten, während für „normale“ Futtermittel weiterhin der reduzierte Mehrwertsteuersatz gilt.

Was wird heute noch hergestellt?
Heute werden nur noch ca. 10 Prozent der Menge an Fütterungsarzneimittel hergestellt wie vor der 11. Novelle des Arzneimittelgesetzes – mit weiter sinkender Tendenz. Das entspricht  etwa 2.500 – 3.000 Tonnen jährlich. Durch eine verfehlte Überregulierung und Interpretationen zur Steuergesetzgebung, die sich nicht an den Marktverhältnissen orientierten, wurde eine sinnvolle, kontrollierbare und gut funktionierende Form der Arzneimittelversorgung größerer Tierbestände zunichtegemacht.

Festzuhalten bleibt auch, dass der Verbrauch an Arzneimitteln gegenüber dem Jahr 2002 nicht oder nur unwesentlich zurückgegangen ist. Die Verabreichung der Arzneimittel wird heute allerdings auf dem landwirtschaftlichen Betrieb direkt über das verabreichte Futter vorgenommen. Dies allerdings unter Inkaufnahme von weniger zuverlässigen technischen Möglichkeiten, als sie in den Mischfutterwerken gegeben waren.

Davon völlig getrennt zu betrachten sind bestimmte Futtermittelzusatzstoffe, die der Vermeidung der Kokzidiose dienen. Die Kokzidiose ist eine durch Bakterien hervorgerufene Darmerkrankung, die bei Geflügel auftreten kann. Kokzidiostatika dienen der Vermeidung dieser Erkrankung und sind rechtlich als Futtermittelzusatzstoffe und nicht als Arzneimittel anzusehen. Sie werden auf Grund der EU-Genehmigung unter Einhaltung der vorgeschriebenen niedrigen Grenzwerte in Mischfutter für Mastgeflügel und Junghennen eingesetzt.

Andere EU-Mitgliedstaaten
In den Niederlanden wird seit dem Sommer 2011 intensiv an der Umsetzung eines Programmes der Wirtschaftskette gearbeitet, das den völligen Verzicht auf die Herstellung von Fütterungsarzneimitteln zum Ziel hat. Dort soll auch der Verbrauch der Gesamtmenge an Antibiotika in der Tierproduktion – also auch die Direktverabreichung auf den Höfen – drastisch reduziert werden. Dazu ist allerdings anzumerken, dass die eingesetzte Menge an wirksamer Substanz in den Niederlanden deutlich höher liegt als in Deutschland. In den skandinavischen Ländern wird eine generell andere Tierhaltungs- und Medikamentenpolitik praktiziert.

In allen anderen Mitgliedstaaten der EU ist weder das Thema der allgemeinen Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes noch die Herstellung oder stärkere Reglementierung der Fütterungsarzneimitteln ein stärker diskutiertes Thema.

Ausblick
Die Auswirkungen der staatlichen Regulierungsmaßnahmen hatte der DVT bereits in seinen Stellungnahmen der Jahre 2002 und 2003 zur Novelle des Arzneimittelgesetzes prognostiziert. Die staatlichen Maßnahmen wurden dennoch in der beschriebenen Weise ergriffen. Heute dürfte es nach den gemachten Erfahrungen nicht mehr gelingen, das Rad zurückzudrehen. Der größte Teil der Mischfutterhersteller wird nicht mehr bereit sein, selbst bei niedrigeren Auflagen und deutlich verbesserten Konditionen die Produktion der Fütterungsarzneimittel wieder aufzunehmen. Der Versuch mit einer Novellierung der EU-Vorschriften zu Fütterungsarzneimitteln auf internationaler Ebene die Fehler des deutschen Gesetzgebers zu korrigieren wird mit großer Skepsis gesehen.

In Kürze

Heute wird nur noch ca. 10 % der Menge an Fütterungsarzneimittel hergestellt wie vor der 11. Novelle des Arzneimittelgesetzes – mit weiter sinkender Tendenz. Gerade zum Jahreswechsel 2008/2009 haben erneut einige sehr bedeutende Mischfutterhersteller die verschwindend geringe Produktion von Fütterungsarzneimitteln ganz eingestellt. Durch eine verfehlte Überregulierung und Interpretationen zur Steuergesetzgebung, die sich nicht an den Marktverhältnissen orientierten, wurde eine sinnvolle, kontrollierbare und gut funktionierende Form der Arzneimittelversorgung größerer Tierbestände zu Nichte gemacht.

Links & Downloads

DVT-FutterFakten: Medikamente im Futter?