Zehn Jahre nach dem ersten deutschen BSE-Fall und den seinerzeit gewissermaßen über Nacht umgesetzten Verfütterungsverboten ist die Diskussion um die Wiederzulassung tierischer Proteine in der Fütterung von Nutztieren bis ins Europäische Parlament vorgedrungen. Die Landwirtschaft weist angesichts drohender Verknappungen bei Eiweißfuttermitteln auf diese Rohstoffe hin, die derzeit noch anderweitig genutzt oder entsorgt und – soweit keine energetische Nutzung möglich ist – vernichtet werden.
Mit der BSE-Roadmap hat die EU-Kommission schon im Jahr 2005 einen Rahmen abgesteckt, um die Beschränkungen und BSE-Schutzmaßnahmen schrittweise zu lockern. Zum 16.07.2010 hat sie einen Fahrplan für die weiteren fünf Jahre veröffentlicht (TSE Road map II, siehe rechts). Im Sommer 2011 hat sich das Europäische Parlament (EP) für eine weitere Lockerung der aktuellen Maßnahmen zur Bekämpfung von Transmissiblen Spongiformen Enzephalopathien (TSE) wie dem so genannten Rinderwahn (BSE) oder der Traberkrankheit (Scrapie) ausgesprochen. Darunter befindet sich auch eine Überprüfung des Verfütterungsverbots für verarbeitete tierische Proteine (PAP) an Schweine und Geflügel. Der Verzehr von PAP durch Wiederkäuer soll aber in jedem Fall ausgeschlossen werden, ebenso wie Kannibalismus innerhalb einer Art. Eine entsprechende Entschließung in Reaktion auf den Zweiten TSE-Fahrplan der Europäischen Kommission wurde vom Plenum des EP Anfang Juli 2011 verabschiedet.
Was bedeutet der Begriff„verarbeitete tierische Proteine (processed animal proteins, PAP)“ genau? Wird damit wieder „Tiermehl“ zugelassen?
Nein. Denn hinter dem Begriff PAP verbirgt sich eine ganz bestimmte Kategorie von tierischen Eiweißen und Schlachtnebenerzeugnissen. Seit 2002 werden solche Stoffe in drei Kategorien eingeteilt:
- Kat.1: sog. spezifiziertes Risikomaterial, hauptsächlich Schlachtkörperteile von Wiederkäuern, verendete Wiederkäuer
- Kat. 2: Nicht genusstaugliche Schlachtabfälle, verendete sonstige Tiere
- Kat. 3: Genusstaugliche Schlachtkörperteile: Nebenprodukte aus Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung von gesund geschlachteten Tieren, die aus wirtschaftlichen oder kulturellen Gründen nicht zum menschlichen Verzehr verwendet werden. Diese Produkte haben Lebensmittelstatus.
Die zur Wiederzulassung anstehenden PAP dürfen nur aus Kategorie-3-Rohmaterial erstellt werden. Kategorie-1- und Kategorie-2 -Produkte, die in früheren Zeiten zum sog.„Tiermehl“ mitverarbeitet worden sind, müssen entsorgt werden bzw. gelangen nicht in die Futtermittelkette.
Was bedeutet das für das BSE-Risiko? Welche Sicherheitsvorkehrungen werden getroffen?
Nach Einschätzung der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA sind die Separation von so genannten spezifizierten Risikomaterialien (Kategorie-1-Material) sowie das Verfütterungsverbot an Wiederkäuer die entscheidenden Maßnahmen zur effektiven Senkung des BSE-Risikos. Deshalb ist aus Sicht der EFSA die Wiederzulassung von PAP, die aus lebensmitteltauglichen Rohstoffen hergestellt werden, unbedenklich und vertretbar.
Die gesetzlichen Bestimmungen aus Brüssel werden vorsehen, dass eine strikte Trennung nach Tierarten erfolgt. Beispielsweise darf PAP aus Geflügelfleisch nur in der Schweinefütterung eingesetzt werden und umgekehrt. Dies bedeutet: Bereits am Schlachtband und auf den weiteren Wegen der Schlachtproduktverarbeitung muss für die Trennung gesorgt werden. PAP dürfen nicht in Futtermittelwerken verarbeitet werden, die auch Wiederkäuerfutter herstellen. Auch Landwirte, die überlegen, künftig Kategorie-3-Material in ihren hofeigenen Mischungen einzusetzen, unterliegen dann diesen Auflagen und müssten gesetzliche Vorschriften – wie beispielsweise Meldepflichten – und selbstverständlich die Trennung der Tierbestände erfüllen.
Eine Toleranzschwelle für mögliche Kontaminationen soll es auf absehbare Zeit nach jetzigem Stand der politischen Diskussion nicht geben. Im konkreten Fall müssten Mischfutterhersteller dafür Sorge tragen, dass ihre Produktionsketten für Schweine- und Geflügelfutter vollständig getrennt verlaufen. Eine scharfe Abtrennung zum Rinderfutterbereich müsste sowieso vorhanden sein.
Wie steht der Deutsche Verband Tiernahrung zur Wiederzulassung der PAP?
Die politische und publizistische Hypothek des unseligen und unrichtigen Begriffes „Tiermehl“ wiegt schwer, die Vorbehalte der Verbraucherschaft sind Fakt. Eine Wiedereinführung tierischer Proteine wird vom DVT nicht aktiv gefordert. Sie wäre vielmehr nur unter folgenden Voraussetzungen machbar (die derzeit noch nicht vollständig gegeben sind!):
- eine eindeutig positive wissenschaftliche Sicherheitsbewertung
- die Akzeptanz im Markt – nicht nur in der Landwirtschaft, sondern bei allen Stufen der Lebensmittelkette, der Politik und der Verbraucherschaft
- die Verfügbarkeit von Analysenmethoden, die eine sichere Unterscheidung nach Tierarten in der Verarbeitung und Verwendung solcher Erzeugnisse gewährleisten
- die Festlegung von Toleranzschwellen bzw. Regeln zum Umgang mit unvermeidlichen Verschleppungen und Spuren tierischer Proteine. Die Ausgestaltung einer solchen Toleranzregelung wird für die praktische Umsetzbarkeit in der Stufe Futtermittel entscheidend sein.
Warum will die EU nicht darauf verzichten, tierische Bestandteile verfüttern zu lassen?
In der TSE-Roadmap (in der die EU-Kommission diese Maßnahmen detailliert beschreibt) wird argumentiert, dass PAP im Augenblick vorrangig für Düngemittel, als Kompost oder als Brennstoff in der Zementherstellung eingesetzt würden. PAP von Nicht-Wiederkäuern könnten für Schweine, Geflügel und Fische eine wertvolle Proteinquelle darstellen. Zudem sei es aus ökologischer Sicht wesentlich nachhaltiger, solche Proteine in der Tierernährung zu nutzen. Gleiches gilt für Futterphosphate, da PAP eine ernährungsphysiologisch hochwertige Phosphorquelle sind. Ferner müsse die durch das Verbot entstandene Eiweißlücke durch Futtermittelimporte aus Drittländern gedeckt werden. Die Fachleute um John Dalli, Europäischer Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik, versprechen sich durch die Lockerung nicht nur positive Umwelteffekte, sondern auch eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Nutztierhaltern und Fleischverarbeitung. Um das Kannibalismusverbot zu gewährleisten, setzt die Generaldirektion vor allem auf die Rückverfolgbarkeit der Rohstoffe, da analytische Nachweismethoden zur Bestimmung der Tierart begrenzt seien. Die Wirtschaft müsse selbst entscheiden, ob der erwartete Mehrwert die notwendigen Investitionen rechtfertige.
Über welche Mengen reden wir hier?
Als hochwertiger Eiweißlieferant können PAP pflanzliche Eiweißquellen, wie beispielweise Soja, ersetzen. Allerdings: Die Hoffnung, hierdurch als Europäer ein Stück weit unabhängiger vom Import dieser Rohstoffe aus Drittländern zu werden, kann allenfalls zu einem geringen Teil erfüllt werden. Entgegen der Situation vor rund 12 Jahren – also bevor es zu dem EU-weiten und BSE-bedingten Tiermehlverfütterungsverbot kam – würden sich bei einer neuerlichen Zulassung die Rahmenbedingungen für eine Verfütterung tierischer Proteine wesentlich komplexer gestalten und die tatsächliche Verfügbarkeit tierischer Protein-, aber auch Fett- und Phosphorträger relativieren.
Nur tierische Bestandteile der Kategorie 3 werden für die Nutztierverfütterung zukünftig zur Verfügung stehen. Als Rohmaterial standen hier im Jahr 2010 nach Angaben der Servicegesellschaft Tierische Nebenprodukte mbH (STN) in Deutschland rund 1,5 Mio. Tonnen zur Verfügung. Daraus wurden knapp 400.000 Tonnen tierische Proteine und ca. 290.000 Tonnen Tierfett hergestellt. Zusätzlich fielen etwa 24.000 Tonnen Phosphat aus Knochen an.
Die genannten Mengen wären bei einer Freigabe jedoch nicht allein für die Nutztierfütterung verfügbar. Bereits heute gelangen größere Mengen in die Herstellung von Heimtiernahrung. Tierische Fette werden in nicht unbedeutenden Mengen als technische Fette und in der Oleochemie eingesetzt. Die Konkurrenz zu anderen Verarbeitungssektoren ist also groß. Diese Situation hält auch die Preise für Produkte aus der Fleischverarbeitung relativ hoch. Zieht man von den verbleibenden Mengen die Produkte aus der Rindfleischgewinnung ab – nur artenreine Schlachtabfälle aus der Schweine- und Geflügelfleischproduktion stehen zur Disposition –, dann erschließt sich Futtermittelherstellern und Landwirten folgende, recht überschaubare Rohstoffquelle (grob geschätzt):
- rund 120.000 Tonnen tierisches Protein könnten auf dem Nutztierfuttersektor zur Verarbeitung stehen; das entspricht einem Sojaschrotäquivalent von ca. 140.000 Tonnen, etwa 2,8 % des Gesamtverbrauches an Soja in Deutschland.
- hinzu kämen etwa 20.000 Tonnen verfütterbarer Tierfette und
- gut 10.000 Tonnen Futterphosphat
Wenn es also eine eher geringe Menge ist und trotz aller Informationen der Gedanke an BSE nicht verschwindet: Wer hat wirklich ein Interesse an diesem Produkt?
Die Hürden zum Einsatz von Fleischknochenmehl für Mischfutterhersteller und Landwirte werden sehr hoch liegen. Nur wenige dürften wirklich Interesse an einer Verarbeitung haben. Der administrative Aufwand in den Werken, aber auch hinsichtlich der Logistik bis zum Silobehälter auf dem landwirtschaftlichen Betrieb verursacht nicht unerhebliche Kosten und lässt den ohnehin geringen finanziellen Vorteil der Verwertung abschmelzen.
Wie ist nun das weitere Vorgehen der Politik? Was sind nun die nächsten Schritte?
Der Fahrplan könnte so aussehen, dass die EU-Kommission vor der Konzeption eines Entwurfsvorschlags zunächst die Ergebnisse einer aktuell hierüber laufenden Studie abwartet, in der unter anderem die sichere Trennung der verschiedenen Abfälle im Schlachthof geprüft wird. Zum Jahresende könnte die Kommission dann ihren Vorschlag zur behutsamen Lockerung der BSE-bedingten Verfütterungsverbote vorlegen, so dass die rechtlichen Voraussetzungen Ende 2012 geschaffen werden könnten.
Es dürfte aber wesentlich länger dauern, bis PAP in praxisrelevantem Umfang tatsächlich wieder in der Fütterung eingesetzt werden. Grund sind die ungelösten Probleme bei den Untersuchungsmethoden und die fehlenden Schwellenwertregelungen.






