Neue GVO-Zulassungen - EU-Kommission will Anbauentscheidung regionalisieren
Heute hat die EU-Kommission die genetisch veränderten Maissorten MON863xMON810, MON863xNK603 und MON863xMON810xNK603 als Lebens- und Futtermittel sowie zur Einfuhr und Verarbeitung zugelassen.
Die drei Sorten sind „stacked events“, d.h. Kombinationen aus bereits einzeln zugelassenene Genkonstrukten, für die dennoch eine erneute Zulassung in der jeweiligen Kombination erforderlich ist. Wie leider mittlerweile üblich, haben die Mitgliedstaaten die positive Sicherheitsbewertung durch die EFSA nicht wahrnehmen wollen und im Rat keine Einigung erzielt, so dass die Entscheidung wieder an die Kommission zurückverwiesen wurde.
Den gleichen Weg hat die ebenfalls heute zugelassene genetisch veränderte Kartoffelsorte Amflora genommen, deren Zulassungsverfahren bereits im Jahr 2003 (!) eingeleitet worden ist. Amflora liefert in der Papierproduktion einsetzbare Industriestärke. Bestandteil der Zulassung sind strenge Vorgaben für den Anbau, mit denen einer unbeabsichtigten Verbreitung entgegengewirkt werden soll. Für den Futtermittelsektor ist das insofern von Bedeutung, als dass die bei der Stärkegewinnung anfallenden Nebenerzeugnisse nun als Futtermittel zugelassen sind.
Die EU-Kommission hat die Entscheidung zum Anlass genommen, einen Vorschlag für ein „wissenschaftlich fundiertes Zulassungsverfahren“ anzukündigen, der „das Recht der Mitgliedstaaten, selber zu bestimmen, ob sie in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet genetisch veränderte Sorten anbauen möchten“ gewährleistet. Damit würde der GVO-Anbau zur einzelstaatlichen oder regionalen Angelegenheit; dies dürfte nur dann vorstellbar sein, wenn GVO und GVO-Erzeugnisse, die in einem Mitgliedstaat zugelassen sind, in der übrigen Gemeinschaft keinerlei Beschränkungen für Transport, Verwendung und Verarbeitung unterliegen.






