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Futtermittelkennzeichnung

Futtermittelkennzeichnung – kein Buch mit sieben Siegeln

Die Kennzeichnung von Futtermitteln - seien es nun Einzelfuttermittel, Mineralfutter, andere Ergänzungsfutter oder Alleinfutter - ist ohne Frage ein wesentlicher Bestandteil der Informationsvermittlung an die Tierhalter. Sie hat Auskunft zu geben über

  • bestimmte qualitätsbestimmende Parameter,
  • Einsatzzwecke,
  • Verwendungshinweise sowie über
  • maßgebliche Einzelheiten zur Rückverfolgbarkeit der Futtermittel im Falle einer Beanstandung.

Der Gesetzgeber in Deutschland hat bereits mit dem ersten Futtermittelgesetz von 1927 bestimmte Mindestanforderungen an die Kennzeichnung der Futtermittel gestellt. Die Anforderungen veränderten sich im Laufe der Jahre naturgemäß und wurden immer wieder an die Bedürfnisse des Marktes, der Kunden und der Hersteller angepasst. Ein Streitthema beherrschte die Diskussion allerdings über die letzten rund vier Jahrzehnte wie kein anderes: Die Frage der prozentualen Gemengteildeklaration, d. h. die mengenmäßige Angabe der Rohkomponenten, die in einem Mischfutter verarbeitet sind. Befürworter einer obligatorischen prozentualen Gemengteildeklaration führten dafür immer wieder wechselnde Argumente an: War es einmal die Stützung des heimischen Getreidemarktes bzw. des Getreideanteils im Mischfutter, war es ein anderes Mal die notwendige ernährungsphysiologische Information, die man aus der prozentualen Zusammensetzung ableiten könne. Gegner dieser Kennzeichnungsform führten dagegen an, dass in der Zusammensetzung das Know-how des Herstellers liege, das nicht einfach offen gelegt werden könne, dass die Zusammensetzungsangaben hinsichtlich ernährungsphysiologischer Eignung eines Futters manchmal eher irreführend sein könnten und dass schließlich die zwangsweise Offenlegung der Komponenten nur dazu verleite, Preise nachkalkulieren zu wollen, was aber auf Grund der unterschiedlichen Einkaufspolitik von Firmen nicht realisierbar sei. Außerdem fehle die Überprüfbarkeit der Angaben am Produkt.

Gerade absurd wurde die Diskussion allerdings, als die prozentuale Gemengteil-Kennzeichnung im Zusammenhang mit dem BSE-Geschehen in Europa als Mittel zur Verbesserung der Sicherheit von Mischfutter diskutiert wurde. Jedermann wurde sehr schnell deutlich, dass diese gesetzliche Kennzeichnungsanforderung nun gerade nicht mit den Sicherheitsaspekten bei Mischfutter in irgend einem Zusammenhang stehen kann.

Mit der neuen EU-Futtermittel-Kennzeichnungsverordnung sollte es nun endlich gelungen sein, den seit Jahrzehnten unmöglichen Kompromiss doch noch gefunden zu haben. Die Zusammensetzung der Mischfutter ist künftig verbindlich mindestens in absteigender Reihenfolge ohne Angabe der Mengen bzw. der prozentualen Anteile zu kennzeichnen, es sei denn bestimmte Bestandteile werden besonders hervorgehoben. Gleichzeitig ist die Angabe der prozentualen Gehalte aber erlaubt und kann vom Hersteller offen gelegt werden. Sie muss – in bestimmten Grenzen – offen gelegt werden, wenn ein Tierhalter dies wünscht und der Anspruch auf Schutz des Know-hows nicht massiv beeinträchtigt wird. Mit der jetzt gefundenen Lösung besteht die Möglichkeit, den Markt über die „Richtige“ Kennzeichnungsform entscheiden zu lassen. Dies gilt erst recht deshalb, weil eine ganze Reihe von bisher bestehenden Informationssperren mit dem neuen EU-Kennzeichnungsrecht weg gefallen sind.

Hierin sieht die Futtermittelwirtschaft die eigentliche Chance:

Die Angabe von Parametern wird erleichtert, die tatsächlich Bedeutung für die Eignung eines Futtermittels für einen bestimmten Verwendungszweck hat. Wurden in den vergangenen Jahren gewaltige Fortschritte in der Proteinbewertung und anderen wichtigen Parametern der Tierernährung gemacht (praecaecal verdauliche Aminosäuren, nutzbares Rohprotein am Darm der Milchkuh, Abbaubarkeit der Stärke, Synchronisation von Stärke und Proteinabbaubarkeit u. v. m.) verharrte die gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung bei Parametern, die z. T. noch aus dem vorletzten Jahrhundert stammen. Diese Parameter haben sich im Wesentlichen bis heute bewährt. Kenntnisse über ernährungsphysiologischer Zusammenhänge sind aber darüber heute hinweg gegangen. Mit dem Wegfall der Beschränkungen für freiwillige Kennzeichnungselemente und der neuen Möglichkeit, Aussagen zu Futtermitteln zu machen, die sich an neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen orientieren, eröffnet die neue Futtermittelkennzeichnungsverordnung auf EU-Ebene neu Horizonte.

In Kürze

Mit der neuen EU-Futtermittel-Kennzeichnungsverordnung sollte es nun endlich gelungen sein, den seit Jahrzehnten unmöglichen Kompromiss - vor allem bei der Frage der Gemengteildeklaration - doch noch gefunden zu haben.