Vorboten eines Futtermittelgesetzes
In der Zeit kurz vor Kriegsausbruch existierten für den Import und den Export keinerlei gesetzliche Bestimmungen oder andere Beschränkungen, so dass eingeführte Rohstoffe oftmals von den Importeuren aus verschiedenen Gründen verändert wurden. So wurden oft minderwertige Futtermittel aus dem Ausland neben deutschen Abfallprodukten verarbeitet. Für verantwortungsbewusste Mischfutterhersteller und Landwirte war somit die Schaffung eines Futtermittelgesetzes und des Deklarationszwanges ein ernstes Anliegen.
Der durch den angestiegenen Viehbestand in Deutschland erhöhte Bedarf an Futtermitteln konnte trotz steigender Hektarerträge nur mittels Futterimporten gedeckt werden. Erhebliche Mengen preisgünstigen und zollfreien Futtergetreides wurden allein aus Russland eingeführt. Mit Ausbruch des ersten Weltkrieges waren diese jedoch von heute auf morgen nicht mehr verfügbar. Gleichzeitig verschärfte sich der inländische Futtermittelmangel durch die katastrophalen Ernten der ersten Kriegsjahre. Das veranlasste den Staat zur Aufhebung der freien Agrarmärkte und Einführung eines staatlich kontrollierten und gelenkten Verwaltungsapparates mit Wirkung vom 15. Oktober 1916, um die Versorgung mit Futtermitteln koordinierter und besser gewährleisten zu können. Die Mischfutterfabriken wurden vom Kriegsausschuss und den Landesfutterstellen beauftragt, aus zugeteilten Rohstoffen bestimmte Mischfuttermengen herzustellen. Aus dieser Zeit stammen auch die ersten überlieferten Angaben über Herstellungsmengen. So wurden in den Jahren 1916 89.432 Tonnen, 1917 203.282 Tonnen und 1918 283.600 Tonnen Mischfutter von staatlicher Seite in Auftrag gegeben.
Gründung eines Futtermittelverbandes
Mit zunehmendem Futtermittelmangel erließ das Kriegsernährungsamt die Herstellung von so genannten Ersatzfuttermitteln oder Kriegsfuttermitteln wie beispielsweise Wollsaatmehl, Pansenmischfutter (u. a. aus getrocknetem Panseninhalt), Rosskastanienabfall, Heidekraut, Laubheu u. ä. Aber auch damit konnte die Nachfrage nur unzureichend abgedeckt werden.
Um ihre Position und Interessen gegenüber dem ausschließlich zur Mischfutterherstellung berechtigten Kriegsausschuss wirksamer vertreten zu können und den in den Kriegsjahren aufgekommenen Missständen entgegenzuwirken, schlossen sich die Futtermittelhersteller am 1. März des Jahres 1918 zum Verband deutscher Futtermittelfabrikanten e.V. zusammen. Zur Mitgliedschaft berechtigt waren alle Futtermittelhersteller mit Sitz in Deutschland und fabrikmäßiger Produktion. Hauptziel war eine Bereinigung des Futtermittelmarktes auf freiwilliger Basis, ohne gesetzlichen Zwang und ein fairer Wettbewerb.






