Rechtliche Basisanforderungen

Mit der Verordnung (EG) 178/2002, der sog. Lebensmittel-Basisverordnung, und der darauf aufbauenden Futtermittelhygiene-Verordnung (EG) 183/2005 hat der europäische Gesetzgeber klassische Elemente aus dem Qualitätsmanagement in die rechtlichen Anforderungen an die Futtermittelhersteller bzw. Futtermittelunternehmer übernommen

  • Verantwortlichkeit des Lebensmittel- und Futtermittelunternehmers für die Lebensmittelsicherheit
  • Rückverfolgbarkeit von Rohstoffen und Erzeugnissen
  • Risikoanalyse und Risikovermeidung auf der Grundlage eines HACCP-Systems.

Weiter gilt eine Registrierungspflicht für alle Futtermittelunternehmer, für einige Kategorien von Betrieben auch eine Zulassungspflicht. Diese Anforderungen sind im ergänzend deutschen Futtermittelrecht festgelegt (in den §§ 28-32 der Futtermittel-Verordnung). Demnach sind grundsätzlich alle Betriebe bzw. Personen, die gewerbsmäßig Mischfutter, Vormischungen oder Zusatzstoffe herstellen, gegenüber den Futtermittel-Überwachungsbehörden der Länder anzeigepflichtig. Dies gilt auch für solche Unternehmen, die fahrbare Anlagen zur Mischfutterherstellung betreiben oder vermieten.

Die Anzeigepflicht eröffnet den Überwachungsbehörden die Möglichkeit, die Einhaltung aller Vorschriften des Futtermittelrechts in den Betrieben zu kontrollieren. Darüber hinaus besteht für Betriebe, die bestimmte Zusatzstoffe, Vormischungen oder Mischfutter mit Vormischungen bzw. Zusatzstoffen herstellen, die Verpflichtung zur staatlichen Anerkennung.

Die Futtermittelhersteller in Deutschland haben damit ein umfangreiches staatliches Zulassungsprogramm durchlaufen. Die Voraussetzungen für eine Anerkennung oder Registrierung umfassen neben Anforderungen an Räumlichkeiten und Ausrüstung insbesondere Vorgaben zur Arbeitsgenauigkeit der Produktionsanlagen und zu den Qualitätssicherungssystemen der Betriebe. Die personellen Voraussetzungen müssen ebenso erfüllt werden wie die Grundlagen einer Risikobetrachtung aller Herstellungsprozesse. Schließlich müssen die Betriebe ein System der Rückverfolgbarkeit der Rohwaren und der hergestellten Futtermittel einrichten, das sicherstellt, dass bei Einsatz einer fehlerhaften Rohware oder bei eigenen Produktionsfehlern betroffene Tierhalter informiert bzw. Futtermittel zurückgeholt werden können. Zu diesem Zweck ist auch ein System von Rückstellproben in allen Betrieben zu schaffen.

Links und Downloads

Webseite der EU-Kommission, GD SANCO:

General food law - Principles

Futtermittelhygiene

 

Webseite des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:

BMELV - Futtermittelsicherheit