Ein typisches Mischfutter besteht heute im Durchschnitt aus zehn und mehr verschiedenen Einzelfuttermitteln, die in der Regel - aber nicht notwendigerweise - mit Futterzusatzstoffen (z. B. Vitamine, Aminosäuren, Spurenelementen, Enzymen) angereichert werden.
Die wichtigsten Einzelfuttermittel, die für die Mischfutterherstellung eingesetzt werden, sind die verschiedenen Getreidearten wie Weizen, Gerste und Mais, gefolgt von der Gruppe der Ölkuchen und -schrote (z. B. Soja, Raps etc.). Etwa die Hälfte aller eingesetzten Einzelfuttermittel stammen aus der Ernährungswirtschaft, z.B. aus Mehlmühlen, Ölmühlen, Zuckerfabriken, Molkereien, Brauereien usw., deren Nebenprodukte der Lebensmittelherstellung hervorragende Einzelfuttermittel darstellen. Auf diesem Weg können Schweine, Rinder und Co. wertvolle Nebenprodukte verwerten, die der Mensch sonst vernichten würde.
Bei Einzelfuttermitteln hat das Futtermittelrecht lange zwischen zulassungsbedürftigen Einzelfuttermitteln und solchen, die keiner Zulassung bedürfen, unterschieden. Mit der Futtermittelrechtsreform 2009 auf EU-Ebene gibt es keine zulassungspflichtigen Einzelfuttermittel mehr. Einzelfuttermittel müssen vorgegebene Merkmale erfüllen und dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie die allgemeinen Anforderungen erfüllen und als Einzelfuttermittel deklariert und gekennzeichnet sind. Eine Vereinheitlichung der Bezeichnungen auf europäischer Ebene wird mit dem futtermittelrechtlich vorgegebenen EU-Katalog der Einzelfuttermittel angestrebt, der Ende des Jahres 2010 im Amtsblatt der EU erscheint.






