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Kennzeichnung von GV-Futtermitteln

Lebensmittel und Futtermittel einschließlich aller Zusatzstoffe, die aus gentechnisch veränderten Bestandteilen (GVO) bestehen, diese enthalten oder aus GVO hergestellt wurden, müssen entsprechend gekennzeichnet werden. Dies gilt auch für solche Futterbestandteile, die keinen analytischen Nachweis von GVO bzw. der Herstellung aus GVO mehr zulassen (z.B. Sojaöl).

Nicht gekennzeichnet werden müssen Futtermittel

  • die mit Hilfe von GVO hergestellt wurden, aber keine Bestandteile der GVO enthalten
  • die weniger als 0,9 % GVO-Bestandteile enthalten (sofern diese in der EU zugelassen sind) und zufällig oder technisch unvermeidbar in das Futtermittel eingetragen wurden. 

Mit dieser Regelung, die auf europäischer Ebene (durch die Verordnung (EG) Nr. 1829/2003) seit 2004 gilt, ist für den Futtermittelsektor weitgehende Transparenz sichergestellt.

Links und Downloads

Webseite des BMELV: Gentechnik-Kennzeichnung

Rechtliche Grundlagen: EU-Verordnung Nr. 1829/2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel